Rechnungswesen.
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Hunderts steht die Halbjahrsrechnung von Oster- zu Michaelis^ undwieder von Michaelis- zu Ostermesse fest. Mit dem immer aus-gesprochenem Zurücktreten der Bedeutung der Michaelis- gegenüber der-jenigen der Ostcrincsse trat an Stelle dessen die Jahresrcchnung vonOstcr- zu Ostermcsse. Wann die Halbjahrs- in die Jahresrcchnungübergegangen, d. h. die letztere zum allgemeinen Gebrauch geworden sei,darüber wagen wir keine genauere zeitliche Angabe, sie ist auch Wohlunmöglich. Noch in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts magdie Halbjahrsrcchnung ziemlich verbreitet gewesen sein"; Gcschäftszirkularcder siebziger und achtziger Jahre desselben Jahrhunderts sprechen vonder jährlichen Ncchnungssaldierung als „Buchhändler-Gebrauch" (z. B.Prcßbnrg 1771, Quedlinburg 1783).^ In den „Übertrügen" bliebennoch lange darüber hinaus die Spuren der altern Halbjahrsrechnungerhalten.
Die beiderseitigen Konten wurden summiert, voneinander abgezogen,von der Differenz wurde der Rabatt abgerechnet. Was die Höhe derRabattsätze betrifft, so uchmcn wir, die Angaben darüber betreffend, ambesten die Form der Kontenführnng zum Ausgangspunkt, wie sie sicherseit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts üblich war und bis in dieNeuzeit, wenigstens solange als sich die teilweise Ordinärrechnnng er-hielt, auch üblich blieb. Links vor dem Strich steht die Jahreszahl;rechts befinden sich in der Regel zwei Kolumnen, die eine (und zwardie vordere) für Ordinär-, die andere für Nettoartikcl. Das erste der-artige Doppelkonto ist uns aus dem Jahre 1663 erhalten.^ Netto be-zeichnete man auch als lauter, ordinär als unlauter. Offenbar mußtediese Form dadurch entstehen, daß es einen herrschenden Rabattsatz unddaneben verschiedene davon abweichende Rabattsätze gab. Der herrschendeRabattsatz war der von 33 ^/g diese Posten wurden also zum Ladcu-prcise ausgeworfen; alle niedriger rabattierten Artikel, für die man,wäre man mit ihnen ebenso verfahren, zum Zweck der Summicrung sound so viele zum Teil nur spärlich benutzte Kolumnen bedurft Hütte,setzte man im Nettopreise an. Der herrschende Satz für die niedrigerrabattierten Artikel wurde aber der Viertelrabatt, sodaß die Bezeich-nungen Ordinär- und Nettoartikel im 18. Jahrhundert gleichbedeutendmit drittel- und viertelrabattiertcn Artikeln sind. Daneben kamen auchandere Nabatthöhen vor; sie waren, sofern sie nach Münzen angesetzt