270
6, Kapitel: Der Buchhandel.
wurden, oft sehr wenig glatt. Ein Leipziger Rechnungsauszug vom Jahre1666 zeigt z. B. 28,s? "/g (6 gr. vom Gulden zu 21 gr.)." Die ur-sprüngliche Bedeutung jener Kontenform erkennt man aber deutlich auchdaran, daß wir auch Konten mit drei Kolonnen finden: zwei Ordinär-kolonnen für die üblichsten Rabattsätzc von 33 ^/z "/„ und 25 und einerdritten Ncttokolonne für verschiedene niedrigere Rabattsätzc. Übrigensfinden wir im 18. Jahrhundert auch Freiexemplare bei Particbczügeu. Siewurden indessen nicht gerechnet, d. h. kamen nur als volle Exemplare(nicht als halbe u. s. w.) zur Vergütung, wurden in natura geliefert.
Man berechnete Netto- und Ordinürsaldo, zog vom Ordinärsaldoden Rabatt ab und summierte die nunmehrigen Ncttosaldi.
Das Wesen des Tauschhandels bestand darin, daß derjenige, zu dessenUngunsten der Saldo ausfiel, den andern nach Möglichkeit zu bewegensuchte, so viel aufs neue von ihm zu „schreiben", daß die Differenzdurch die neuen Verbindlichkeiten gedeckt wurde. Man hat gesagt, daßdas Tauschgeschäft ein gegenseitiges Kaufgeschäft, der Tausch einfach einDoppelkauf war. Das ist ganz richtig, nur daß uns solche juristischeBestimmungen in ihrer unübertrefflichen Richtigkeit in die Natur desGeschäftswcsens durchaus nicht einführen. Das Wesentliche ist dies,daß es die für die Zeit charakteristische Form war, in der verschiedeneHandlungen gleichsam zu einem unentwirrbaren Ganzen zusammenwuchsen.Um das ganz zu würdigen, dazu muß man Geschäftspapiere jener Zeitselbst vor Augen haben, und zwar namentlich solche süddeutscher Hand-lungen des 18. Jahrhunderts, aus der Zeit, in der der Tauschhandelin Süddcutschland in einer besondern Weise, die wir noch kennen lernenwerden, als spezifischer „Rcichsbuchhandcl" in der Weise blühte, daß erim Unterschiede zu dem auf den Messen sich abwickelnden Geschäfts-verkehr von Hause aus geführt wurde, sodaß er sich in den diesbezüg-lichen Geschäftspapicren in besonders deutlich sichtbarer Weise nieder-schlagen mußte. Da sehen wir, daß die gegenseitigen Konten auf dasbehaglichste Jahre hindurch fortlaufen, ohne daß an eine Saldierung ge-dacht wurde, selbst wenn der Saldo auf der einen Seite ziemlich bedenk-lich anschwoll. Es ist fast, als wenn die beiden Geschäfte ein einzigesausmachten; die gegenseitigen Rechnungsauszüge haben im ganzen viel-mehr den Charakter der Kontrolle dieses einheitlichen Geschäfts, als daßsie die Aufforderung zur Saldierung darstellen. Verbleibt eine größere