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6, Kapitel: Der Buchhandel.
Handlung in Stargard^; Völcker in Frankfurt a. O. hatte, in denersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, außer seiner Frankfurter Buchhandlung Handlungen in Stettin, Crossen, Züllichau, Cottbus. ^Die großen Firmen aber hatten Filialen selbst im Ausland; so, seitBeginn des 18. Jahrhunderts, die Wcidmannsche (Leipzig) in Warschau und Upsala, die Lochnerschc (Nürnberg) in Stockholms" In Wien hießen die Auswärtigen, die auf eine befreite Niederlage daselbst kon-ccssioniert waren, „Niedcrlägcr"; solche Wiener Niederläger waren zuEnde des 17. Jahrhunderts z. B. die Endter und die Fllrstischen Erben,beide aus Nürnberg . In den 1680 er Jahren wurde ihnen auf eineEingabe der Wiener Buch- und Kunsthändler hin der Verkauf ihrerBücher und Kunstsachen „in minuw und unter 20 fl." verboten."
Der Kommissionshandel allerdings ist den erhaltenen Zeugnissen nachhauptsächlich von der andern Seite aus, nämlich nicht von der der aus-stattenden, sondern von der der Kommissionsbuchhandlung aus anzusehen.Gerade damit ist er für die Geschichte des buchhändlcrischcn Geschäfts-verkehrs von besonderer Bedeutung; denn er.wird damit um so deut-licher zum Vorläufer des spätern Konditionsgeschäfts. Führen wir einpaar Beispiele dafür aus der Geschichte der Hallcschen Waiscnhausbuch-haudlung an, an die, wie damals, vorher und nachher an eine Fülleanderer Handlungen, in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhundertsmehrfach Aufforderungen zur Anknüpfung solcher Geschäftsbcziehungengerichtet wurden.^ Im Jahre 1704 wurde sie von I. Gehr in Königs-berg ersucht, ihm Bücher „auff Lominission zu übersenden". Warum?„Denn von anfangs," heißt es in dem Briese, „da wir keine Laxiwliain Händen haben, können wir nicht weiter gehen." Die Kommissionsollte sowohl Verlag wie Sortiment des Waisenhauses betreffen. VomWaisenhause aus sollten die Bücher für contant gelassen, die „Frachteneingegangen" und „noch etwz überhaubt i^ddatird" werden; Gehr wolltevierteljährlich prompt abrechnen und bezahlen und ohne Vorwissen desWaisenhauses forthin mit niemandem andern in Kommissionshündeltreten. Wenn er nachher bemerkt, daß sich Gelegenheit zu einer aus-wärtigen Kommissionshandlung an holländischen und französischen Büchernund Druck auch finden würde, so ineinte er also wohl offenbar, daß ihndamit ebenfalls das Waisenhaus sortieren sollte. Im Jahre 1713 er-ging eine ähnliche Aufforderung — ihn, „eine ?g.ituiö in Oominission