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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Kommissionsgeschäft.

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Das kursächsische Mandat vom 27. Februar 1686 verfügt, um demVertriebe verbotener Bücher und Nachdrucke durch Leipziger Winkcl-koinmissionäre entgegenzutreten, die schon zu den Zeiten Johann Franckcsvon Magdeburg , also zu Ausgang des 16., Beginn des 17. Jahrhunderts,ihre Rolle spielten: die Leipziger Buchhändler sollenKommissionen vonauswärtigen Buchhandlungen" nur übernehmen, nachdem sich dieKom-mittenten " durch Originalzeugnisse oder beglaubigte Abschriften derselbenalsunter öffentlicher Genehmigung als Buchhändler anerkannt oderVcrlagsgeschäftc zu treiben berechtigt" ausgewiesen hätten; die Kom-missionäre haben bei der Bücherkommissionmit Vorzeigung jenerLegitimationen anzuzeigen, für welche auswärtige Handlungen sie Kom-missions - oder Speditionsgeschäfte führen, und ob, und an welchem Ortedieselben ein Büchcrlager zu Leipzig haben". Aus dieser gesetzlichenVerordnung an sich kann das Ergebnis nicht ohne weiteres gezogenwerden: daß in Leipzig in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundertsunser heutiges Kommissionsgeschäft völlig ausgebildet gewesen sei. Kom-mission, Spedition, Büchcrlager: das gab eS schon zu Beginn des16. Jahrhunderts. Die Organisationsgeschichte eines Handels- oderGewerbezwcigs ist ein zu seines und kompliziertes Ding, und die zeit-genössischen Bezeichnungen sind zu unbestimmt und vieldeutig, als daß ihrSein und Werden aus gesetzlichen Verfügungen, geschweige aus einer ein-zigen gesetzlichen Verfügung angemessen begriffen werden könnte. Wir habenja unter dem Begriffe der Kommission zweierlei zu unterscheiden: einmaldas Kommissionsgeschäft am buchhändlcrischen Ecntralplatze und sodannden allgemeinen Kommissionsvcrtricb, wie er durch ganz Deutschland soaußerordentlich verbreitet war. Bei dem erstern aber haben wir wiederzweierlei zu unterscheiden: erstens die Besorgung der Mcßgeschäfte inVertretung des am persönlichen Meßbcsuch verhinderten auswärtigenBuchhändlers und die bloße Verwaltung seines Lagers zwischen denMessen etwa mit gelegentlicher Auslieferung namentlich am Platze, undzweitens die systematische Vcrmittelung des buchhändlcrischen Geschäfts-verkehrs zwischen dm Messen, einmal durch das Mcßlagcr, sodann durchBeförderung der Bestellung des auswärtigen Sortimcntcrs an den aus-wärtigen Verleger und der Sendung des letztern an erstern. Diebuchhandclsgeschichtlich wichtige EntWickelung des Kommissionswesens be-steht nun gerade darin, daß sich die Vcrmittelung des innern Geschäfts-

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