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«i. Kapitel: Der Buchhandel.
genügen, was unsere Unterlagen uns bieten; im weiter» Verlaufe wirduns diese Reichsbuchhändlerhandlungsart in ihrer besondcrn Gestaltungimmer plastischer entgegentreten.
In der Leipziger Sphäre entwickelte sich der Geschäftsverkehr indieser Richtung nicht, wiewohl natürlich auch hier Bestellung und Sendungvon Wohnsitz zu Wohnsitz nicht fehlte; so benachrichtigt im August 1697ein Leipziger Kommissionär seineu Dresdener Kommittenten, daß dasPäcklein aus Hamburg mit dem bestellten Artikel leider noch nicht ein-gelaufen sei, aber noch diese Woche wohl sicher in Leipzig eintreffenwerde. "2 J^e der beiden Sphären trug zur Bildung der neuzeitlichenOrganisation das ihre bei, so wie es der geschichtlichen Entwickelungjeder der beiden Sphären entsprach: die Frankfurter das mit ihrer fort-schreitenden Deccntralisation sich entwickelnde Konditionsgcschäft, dieLeipziger das mit ihrer fortschreitenden Centralisation immer mehr er-starkende centrale Kommissionswesen.
Für die fruchtbare Entwickelung des letztern mußte das Allerwich-tigste die Entwickelung des Ausliefcrungswesens sein. Daß wir in einemLeipziger Buchhändler, dem ein solcher aus Frankfurt a. M. zu Anfangder 1690er Jahre von dort aus nicht nur Auftrag gab, die Titel einesBuches Umdrucken zu lassen, sondern auch, nur Exemplare mit neuenTiteln „hinwegzugeben" des letztern Kommissionär zu sehen haben,darf wohl angenommen werden; ob unter dem „Hinweggcben" Aus-lieferung zwischen den Messen zu verstehen ist, muß dahingestellt bleiben.Dagegen lernen wir das Leipziger Kommissions- und Auslieferungswesenkennen aus einem Briefe Jacob Fritschs (Firma: Frommanns Erben)an seinen Berliner Kommittenten Pape vom 14. Mai 1704. In denRäumen des Kommissionärs lagerten Verlagspartien des Kommittenten.Der Kommissionär hatte vom Kommittenten schriftliche „Ordre", „nachseinem gutbefinden seine Bücher an Leuthen zu geben wenn er gedächte".Er „sandte" Bücher des Kommittenten aus „ordre" von auswärts herbestellender Buchhändler z. B. nach Jena, Halle, Kopenhagen . Die„?aewi'8.", durch die der Kommissionär seiner Haftpflicht für die be-treffenden Artikel entbunden wurde, behielt er als Ausweis dem Kom-mittenten gegenüber in Händen.In Frankfurt wurden die Bücherder Auswärtigen um 1700 sicher wenigstens an die Frankfurter Buch-händler ausgeliefert.^ W. M. Endter in Nürnberg schreibt am