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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Kommissiouögcschäft. Geschriebener und gedruckter Katalog.

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Es ist selbstverständlich, daß, wenn irgendwo, so in der Entwickclungdes Katalogwesens der Fortschritt, den der Beginn unserer zweiten Hauvt-pcriodc bringt, sich zeigen muß. Die Behauptung steht in der Voraus-setzung: es ist das Erscheinungsjahr des ersten Meßkatalogs, das wirals Merkjahr des Beginnes dieser zweiten Hauptperiode ausgezeichnethaben. Wie außerordentlich bedeutsam: vom ansässigen, städtischen Sor-timenter ging die Schöpfung einer periodischen, auf den Mcßverkehr be-gründeten Bücherverzcichnung aus. Damit ist alles gesagt, die ganzeEinzigartigkeit dieser Kataloge, samt allen ihren buchhandelsgcschichtlichenund bibliographischen Vorzügen und Mängeln, ausgedrückt.

Auf das handschriftliche folgte das gedruckte Buch; aber uoch langedauerte es im Zeitalter des gedruckten Buches, bis auf den politischenund Handclsbrief die gedruckte Zeitung und noch länger, bis auf denGelehrtenbrief die Gelchrtcnzeitschrift folgte, und bis ins 18. (sogarbis ins 19.) Jahrhundert hinein hat die geschriebene Zeitung ihre Rollegespielt. Es mußte ähnlich auf dem Gebiete des buchhändlerischen Katalog-wcscns sein. Wenn wir erst für eine verhältnismäßig späte Zeit dieAusbreitung des gedruckten Katalogs feststellen können: vergessen wirnicht, daß auch dies nicht eine vollkommene Neuerung, sondern nur eineden Gang unserer Gcsamtentwickelung einhaltende Steigerung von An-fängen war, die wir bereits im Reformationszcitalter beobachtet haben.In einer Nürnberger Handwcrksordnnng vom Jahre 1629 heißt esunter der ÜberschriftEin gemein ImUekiu überantwortten":. . . Sollauch ein Jeder sBuchdrnckcr, Buchführer, Formschncidcr, Bricffmaler^. . . Wann und so offt Er oder sein Gewalt von den Messen undJarmärkten, alß Franckfurth, Lcypzick und all anderen Orten hiehcrkombt und einkaufst hat, icdes mahls unvcrzögcrlich einen gemeinenliulieem oder Zettel, den sie dem Brauch nach mitbringen, was manfür Bücher in derselben Meß oder Marckt gehabt, überantwortten undallwcg darneben in ein sondern Zettel lauter undtcrschiedlich verzeichnetbenennen, übergeben und anzeigen . . ., was Er für Bücher auß demgemeinen übcrgebencn Zettel oder Inäies in solcher Meß und Marckgctausft habe." diesem Zettel ist nicht der Meßkatalog gemeint.

Das geht erstens schon daraus hervor, daß von allen beliebigen Märktendie Rede ist, zweitens daraus, daß diese Vorschrift nur eine Erneuerungeiner Nürnberger Ratsverordnuug vom Jahre 1545 war. In dieser