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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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6. Kapitel: Der Buchhandel,

Mathcsius' Sarepta, Werke von Schurzflcisch, Spcmhcim und Scherzer.Im zweiten Hauptgewinn befinden sich Luthers Schriften (24 Bände,Fol., also die Altenburger Ausgabe, 36 Thaler), Sammlung von Natur-und medizinischen Geschichten (42 Teile in 4., 24 Thaler), Opitz, Postillen,einige größere juristische Werke u, s. w.; der erste Hauptgcwinu bestaubin sämtlichen Büchern der vorigen Stufen und außerdem u. a.: LünigsReichsarchiv (24 Bde., Fol.), Lnckex ^.nAuswuZ, Khevenhillcrs ^nn^1e8?6räiimnclsi (14 Bde.), Scrivcrs Scelenschatz, RcichshofratS-Eonclusa,Just. Lipsius' Werke (Antwerpen , 7 Bde., 4.), Bacons Werke u. s. w.Freilich: je höher der Gewinn, desto mehr Doublettcn; wer den Haupt-gewinn machte, wurde z. B. glücklicher Besitzer zweier Exemplare derzwölf Bände des Univcrsallexitons. Der Prospekt gruppierte die Ge-winne geschickt in der Weise, daß dieser Umstand beim oberflächlichenÜberblick nicht in die Augen fiel. Ebenso hatte es sicherlich seinen Hakenmit der beliebigen Auswahl bei der Entnahme des Loses. Vorsichtigbemerkt der Prospekt, daß von manchen Büchern nur etliche hundertExemplare vorhanden seien. In Wahrheit waren zweifellos von dcubessern «Artikeln kaum mehr als eins oder ein paar aus Lager; es hießdann eben, sie seienaufgegangen", und der Entnehmer wurde auf diereichlich vorhandene Makulatur verwiesen. Der AusdruckBücherlotterie"für sein Unternehmen ist dabei von Zedier selbst nicht gebraucht wordeu,sondern von den vier Leipziger Firmen (Weidmann, Glcditsch, Lanckisch,Jacob Schuster) iu ihrer natürlich von Weidmann entworfenen Eingabe,die sie sofort dagegen richteten und gleichzeitig beim Rate und in Dresden einreichten. Sic erklärten dergleichen Bücherlotterien für eine offenbareBeeinträchtigung des Bücher-<üoinmkr<!ij, unter der, falls der Vorgangmehrere Suiten" nach sich ziehen sollte, die Buchhändler gewaltig leidenmüßten; während Zcdler darlegte, daß es überhaupt keine Lotterie sei,weil ja jeder für seinen Einlagebetrag sogleich Bücher kaufe und derBücherkcinfer nur nebenher die Anwartschaft auf ein Geschenk von ver-schiedenem Werte erhalte, für das er durchaus nicht hazardierc. DerLeipziger Rat unterstützte die Eingabe der Buchhändler; die Landes-regierung dagegen gab ihr kein Gehör und erteilte Zcdler die Konzcssionzur Abhaltung dieser ersten Bücherlotteric in Leipzig . Über die Anfängeder Bücherlottcrie in andern deutschen Städten ist bisher leider so gutwie nichts bekannt geworden; als sicher darf aber wohl angenommen