356 5- Kapitel: Taö bibliopolischc Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censnr,
bürg treten nur zwei Städte hervor: Magdeburg im Westen, Züttichauim Zysten. Es ist in jeder der beiden Städte eine Handlung, die sichals Verlag stärker bemerkbar macht. In Magdeburg zunächst Joh.Lüdcrwald, 1665—1692, 200 Artikel: im Jahre 1668 wurden zweiBuchhändler vom Rate konzessioniert und vom Administrator privilegiert;die eine davon „gerieth ins stecken", und die Cession des Privilegs antzüderwald wurde genehmigt, der so der einzige privilegierte Buchhändlerwar. Im Jahre 1700 wurde das Privileg bestätigt.-^ Unter ChristophSeidel, bis 1720, ging der Verlag der vormals Lüdcrwaldschcn Hand-lung zurück, er hob sich aber wieder unter Chrph. Seidels Wittwe undGeo. Schcidhaucr (1726/42 170 Artikel). Druckereien'"' bcstaudcnin Magdeburg zwei: die ehemals Betzelsche, gegründet 1608, die nachder Eroberung von Magdeburg 1631 ihre Hauptthütigkcit nach Zerbst verlegte und in Magdeburg nur mühsam wcitervegitiertc, 16-16 anJoh. Müller und seine Nachkommen und dann 1737 in den Besitz desnoch heute blühenden Geschlechts der Fabcr gelangte; und seit 1709 dievon den Faber selbst gegründete (1751 ging sie in den Besitz vonJoh. Ehrst. Pansa über). In Lüttichau tritt in den 1720er Jahrendie Waisenhausbuchhandlung auf (1726 Privileg, 1727 Eröffnung;heute Hermann Aebich^), deren erster Direktor G. B. Frommann ausWottcnstein im Erzgebirge war (f 1741).^
In den beiden Pommern hat sich wenigstens in späterer Zeit eineigener Verlag von Bedeutung nicht entwickelt. Stettin allerdings hattein der ersten Zeit an Jeremias Mamphras (1646—1666) einen Ver-leger, der an Produktivität alle Frankfurter und Berliner übertraf(279 Artikel). Nach ihm aber ist nur noch Joh. Ad. Plener hervor-zuheben, 1682—1707, der weit hinter ihm zurücksteht. Die buchhänd-lcrisch belebteste Stadt Pommerns blieb Stettin natürlich trotzdem.Auch hier, wie in allen andern größern Städten, sehen wir dabei dieAusbreitungsbcwcgung des Buchhandels. 1691 die Gesuche zweier Buch-händler um Niederlassung: Joh. Thymcs und Mich. Röders, Buchhändlerszu Frankfurt a. O. Die Bittsteller werden mit den? Zugeständnisfreien Handels drei bis vier Tage über die Marktzeit hinaus abgespeist— worauf die übliche Beschwerde der bcidcu Stcttincr BuchhändlerSchulz und Nie. Barthold. Trotzdem muß sich Thymc früher oderspäter in Stettin festgesetzt haben, denn 1732 erging das Gesuch des