)Z70 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, Ceusur,
jetziger Zeit die Franckfurt und Leipziger Messen besuchen, nebst ihrendahin mitbringenden Verlags-Büchcrn ^ vorgcstcllct und angemcrcket werden.Allen Gelehrten und Buchhändlern zu nöthigcr Nachricht ans Licht gc-stcllct, durch Friederich Noth-Scholtzcn." Die Notizen seiner Kollegenüber ihr und ihrer Vorfahren und Vorgänger Leben und Wirken mögenspärlich eingegangen sein, denn im Jahre 1718 erließ er einen gedrucktenAufruf, in dem er um Unterstützung seines Unternehmens ersuchte. Dadas ganze Werk noch Zeit erforderte, so stellte er darin zunächst einenersten Band mit den Verlagstatalogcn aller deutschen, und einen zweitenmit denjenigen der ausländischen Buchhändler in Aussicht, und er er-suchte deshalb vor allem um Einsendung der Kataloge. Als er bereitszwölf Jahre an der Sammclarbeit war, veröffentlichte Christian Schöttgcndie andere und vermehrte Auflage seiner nunmehr verdeutschten „Historieder Buchhändler ^ wie solche in Alten und Mittlern Zeiten gewesen"^Nürnberg und Altdorf bei Taubers Erben, 1722; erste Auflage: Delidrln'iis «1 dibliopolis ^uküjuuruiu, Disp., Univ. Leipzig , 1711). Dasgab Roth-Scholtz Veranlassung, wenigstens eine Probe seiner so ganzanders gedachten Buchhändlcrhistorie zu veröffentlichen. Sie bestand inder „Nachricht von der Taubcrischen Buchhandlung in Nürnberg undAltdorff von ^. 1639. bis 1722". In Quartformat gehalten, bringtsie auf sechs Seiten die Biographic der Inhaber und eine Beschreibungdes Signets, worauf auf fünfzehn Seiten der Verlagskatalog folgt. Im.>ahrc 1727 kündigte er die Herausgabe seiner „Lollkewnea, von derHistorie der Buchhändler" unter folgendem Titel an: „LoulvvucliöscsBuchhändler-I^xieou, darinnen die Buchhändler > Buchdrucker s uudSchrisst-Gicsscr von Anfaug bis aus jetzige Zeiten! nach ihrer Geburt,Absterben, wo und wann sie getebet, auch welche, und wodurch sich einervor den andern > bey der Gelehrten Welt > verdient gemacht hat ^ fleißigangemcrcket werden. Nebst dem wird auch von denen 1'riviloZÜL, Frei-heiten und Begnadigungen j von Verlag- und Druckung der Bücher Ivom Nachdrucken ^ vom Gebrauch und Mißbrauch des Buchhandels ^ undvon allen auderu Dingen, die zum Buchhandel gehören I gehandelt; lurtzund deutlich nach Alphabetischer Ordnung beschrieben." Das Lexikonsollte in Folio gedruckt und mit den Bildnissen der Buchhändler undBuchdrucker versehen werden.^ Bei der Veröffentlichung dieser Titelund Proben ist es verblieben.