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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Absatzfühigteit der lateinischen nnd deutschen Littenunr.

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alsdann, mit dcin Wachstum derAufklärung", in der Philosophie undam allerletzten in derjenigen Fakultät, in der noch heute die für denharmlosen Erden- und Weltbürger am schwierigsten verständliche Sprachefortlebt, der Juristerei. Veranschaulichen wir hier nebenbei an einemBeispiele, wie deutlich sich in der bibliopolischcn Geschichte der Littcraturder Unterschied zwischen Universitäts - und Nichtunivcrsitätsstädten zeigt.In den Jahren 17001709 machten von der Snmmc der am Orteerschienenen lateinischen und deutschen Schriften die lateinischen in Ham-burg 27 "/st, in Jena 58"/,, oder um zugleich das Höhcrc Nivcandcssclbcn Verhältnisses für Süddcutschland zu zeigen in Augsburg -10"/n, in Tübingen 81"/ aus,'^ Diese Dingc sind schwierig genugabzuschätzen, jedenfalls aber muß man sich hüten, sie zu einfach, zu ein-seitig zu beurteilen. Die moderne Wissenschaft hat, neben den beiden obengenannten Eigenschaften, eine Menge von Grenz- und Allgemcingebictcn,an die damals nicht zu denken war. Dem steht aber wiederum als einbibliopolisches Gegengewicht der Polymathismus der alten Zeit gegenüber.

Wie stand es mit der Verbrcitungsmöglichkcit der dcutschgcschricbenenLittcratur übcr dcu Kreis der Gelehrten- und Bcamtcuwclt hinaus?

In Württemberg erkannte cinc Generalsynode des Jahres 1649 dieSchulpflichtigkcit aller Kinder an und verordnctc, daß die Eltern ihreKinder bei Strafe in die Schule zu schicken Hütten. Ein Menschcnalterdaranf aber, im Jahre 1672, zeigte sich, daß es in Württemberg erstin einzelnen Orten dahin gebracht worden war, daß im Sommer anein oder zwei Tagen Schule gehalten wurde; und für die Orte, andenen nicht einmal das zu erreichen war, wurde wiederum ein Viertcl-jahrhundcrt später, 1695, verordnet- daß alle Sonnabende und Sonn-tags vor der Predigt cinc Rcpetition in Katechismus, Psalter undSprüchen stattzufinden habe. In Preußen wurde dic allgcmcine Schul-pflicht in der Verordnung vom 28. Sept. 1717 ausgesprochen. Uudzwei Jahrzehnte daraus, 1736, führten die ?rm«pm RkZulutivlt endlichden Schulgcldzwaug ein sglcichvicl, ob dic Eltern die Kinder indie Schule schickten oder nicht). Die Felbigcrschc Schulreform in Öster-reich führte ebenfalls keine Strafen für Nichtschulbesuch, sondern Kon-trollisten ein. Diese Reform fällt nicht mehr in unfern Zeitraum;aber sie wirft ein Licht auf dic Gestaltung dieser Verhältnisse währenddcssclbcn - im ^ahrc 1786 zeigte sich in Böhmen , daß von 239424 Kindern