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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Schleudern, Auktious-, Lotterie- und Prämnueratiousuuwescu. 405

von dcncn nur 8 "/ Buchhändlcrrnbatt gegeben wurde, dcm Publikummit 33^ verkauften."' Man klagte darüber, daßverdorbeneLeute" sich aufs Auktionieren, Verlosen und Pranumcricrcn legten,allein oder in Kompagnie mit andern alte, defekte Bücher zusammen-raspcltcn wobei sie juristische Bogen uutcr theologische steckten,Bogen verschiedener Auflagen zusammenwarfen n. dcrgl., ansehnlicheKataloge davon drucken licßcu und dabei noch die Preise durch ab-gekartetes Zusammenwirken in die Höhe trieben, daß Unzünstigc inAuktionen erhandelte Bücher weitcrvcrtrödcltcn und daß Gelehrte demBuchhandel durch Sclbstvcrauktionicrung von Teilen ihrer BibliothekenKonkurrenz machten,"" In den dreißiger Jahren hatte sich die Hochflutdes Auktionsnnwcsens verlaufen: es war, wie wir wissen, großenteilsvon den Behörden eingedämmt und in reguläre Bahnen geleitet worden;zum Teil war Pubtikus durch eigenen Schaden klug geworden. Dafürkamen jetzt die Büchcrlottcrien erst recht in Blüteund lange, langesollte es dauern, bis sie von der Bildflächc verschwanden. Das Un-würdige und Widersinnige solcher Art des Büchcrvcrtricbs zeichnet einezeitgenössische satirische Anzeige l1733):Es wird ein Verleger gesuchtzu Pasquini und Marphurii Gespräch im gleiche der Todtcn, von der. . Glückstöpsfercy und Bücherlottcrcycn, darinnen. . dargethan wird,wie einige Buchhändler ihren sonst ansehnlichen und berühmten Handeldadurch verächtlich machen . . Zugleich werden admirable Vorschlägegcthan, wie etwcm dergleichen niederträchtige Gcmüthcr unter dm Buch-händlern sich mit den Niemstcchern oder andern Spielern auf den Jahr-märcktcn vereinigen können. Es befindet sich auch dabcy . . das Lobder Thorheit derjenigen, so ihr Glück bey solchen Spiclwerkcrn zu suchengcdenckcn; . . als ein Supplement zu Erasmi Tractat, äs Laucke 8t.nl-titmk."'2" Eine Abhandlung vom Jahre 171(p" meint, Lotterien vonguten und brauchbaren sclbstvcrlegtcn Büchern seien doch entschieden zubilligen und zuzulassen, und in solchen könnte dann auch der Buchhändler,wcuu er hundert und mehr Lose nähme, mit Nutzen spielen. GeßnersBuchdruckerkunst", 1740, widerspricht auch dcm mit Heftigkeit; der Buch-händler könnte unter alten Umständen nur Ladenhüter und Makulaturdabei gewinnen: wer würde ihm mehr dafür bezahlen, als das Los ge-kostet habe? Und sei das Bedürfnis nicht durch die direkt ausgelostenExemplare des gleichen Buchs schon gedeckt?"^ Wie des Auktions-