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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, Lcusur.

kräukuug durch vier Mann Greuadicre auf die Hauptwachc gebrachtworden, dort zu scincr höchsten Bekümmernis dctcnicrct und bei sciuemhohcn Alter und baufälligen Zustande durch den Tag und Nacht kon-tinuicrenden Tabaksrauch an seiner ohnehin schwächlichen Lcibcstonstitutiongar sehr lädieret werde; und mit einem letzten Verbot des Hcrum-hausicrenS außer der Messe bei ciucr Strafe von 20 Rthlr. Ausder Frankfurter Bnchhandclsgcschichtc mögen auch ein paar lehrreicheBeispiele für die Waffcnführung, die man unliebsamen Anfängern gegen-über auwnndtc, Platz finden. Als sich im Jahre 1709 Samuel TobiasHocker wir haben seinen Namen oben in unscrm bibliopolischenÜberblick erwähnt in Frankfurt etablieren wollte, führten die Frank-furter Buchhändler dagegen ins Feld^": er sei kaum aus den Lehr-jahren heraus, habe nicht von allen seinen Prinzipalen einenAbschied",sei noch nicht so alt, um das Frankfurter Bürgerrecht erhalten zu tönucn,und verstehe wohl deshalb die Handlung nicht gcnngsam. Erhabe beschworen 600 Gulden Vermögen zu habcu der Vater sei aberein Frankfurter Druckcrgescll und blutarmer Bcisaß, der nicht 10 GuldenVermögen besitze, und die Mutter sei Holzaufläderiu am Main undKremplcrin, Habe Hocker wirklich 600 Gulden zur Verfügung, so habeer sich hinter den Juden gesteckt das war der Popanz für denFrankfurter Buchhandel; durchunvermögende so mit Schulden anfangenmüßcu", werde abernothwcndig eine Unordnung wieder entstehen".Hocker erklärte dagegen, er habe 8 Lehr- und Dicuerjahrc hintersich; die 600 Gulden habe er geliehen: er sei immer ehrlich gewesenund habe deshalb Kredit, und andere Buchführcr hätten ihre Nahrungauch nicht anders angefangen, auch hätten auswärtige uahc Freundeversprochen, ihm mit Büchern und Geldunter die Hand zu greifen";von den Juden habe er nichts, nur bei Jud Nathan habe er noch einSchuldpöstchcn von 36 Gulden stehen. Ganz ebenso, wie Hocker, tratendie Frankfurter Buchhändler im Jahre 1717 Michael Fritsch, dem DimerJoh. Phil. Andrüs gegenüber.^" Um das Bürgerrecht nachzusuchen,sei eine wahre Unverschämtheit von ihm. Er habe keinen Heller Ver-mögen. Er wolle zwar M0 Rthlr. haben, das sei aber rein erlogen,denn der Vater sei Tagelöhner und Handlanger gewesen:und hierabsich von sclbsten crgicbt, daß dieser Mensch nicht cuimdle oder im Staudeist, eine solche schwere Handlung bey diesen ohnedem Geld und Nahrungs-