Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
429
Einzelbild herunterladen
 

Territorialer Rechtsschuh. Nachdruck und Konkurrenz.

429

Grundsätze des Herkommens nicht sein. Die natürlichen und künstlichenRechtsverhältnisse waren mannigfaltig. Man konnte Verleger eineseigentümlichen nichtprivilcgicrten Werks sein, und dieses Verlagsrechtkonnte ültcrn oder jüngern Datums sein; man tonnte auf ein eigen-tümliches Wert privilegiert sein, und das in einem beliebigen Terri-torium oder kursächsisch oder kaiserlich; man konnte monopolisch ausnichtcigentümlichc Schriften privilegiert sein, entweder auf Ausgaben,oder auf einzelne Bücher oder auf eine ganze Gattung; in einigenTerritorien wurden sogar noch Gcncralprivilcgicn auf den sämtlichengegenwärtigen und künftigen Verlag erteilt, die, obgleich sie unbeschadetallgemeiner und besonderer Rechte ausgestellt wurden, dennoch zu denärgerlichsten Konflikten führen konnten. Überall waren keine festenGrenzen gezogen, überall lagen besondere Fälle mit bcsondcrn Voraus-setzungen zu Grunde.

Zwei Hauptaufgaben hatte dabei das Privileg zu erfüllen: es wareinmal eine Versicherung gegen Einbruch und Diebstahl und sodannein Monopol gegenüber der Konkurrenz. Die Buchhändler haben imeinzelnen immer den Trieb gehabt, die Eigeutumsversichcrung zumMonopol auszudehnen; der Buchhandel im ganzen hat dieser Tendenzimmer widerstrebt, und dieselbe Stellung nahmen die Regierungen ein.

Der Konkurrenzschutz hatte seine richtige Stelle zunächst auf demGebiete der Klcinlittcratur, besonders dort, wo Format und Drnckcin-richtung für den Absatz von Bedeutung war. Wenn z. B. die Endtcrin Nürnberg auf ein Gebetbuch in ganzen Kolumnen und die Sternin Lüneburg aus dasselbe Buch in gespaltenen Kolumnen kursächsischprivilegiert waren, oder wenn in zahlreichen andern Fällen verschiedeneVerleger auf das gleiche Gesangbuch in verschiedenem Format oder inverschiedener Schrift privilegiert wurden, so waren diese verschieden ge-druckten Bücher in der That verschiedene Gebrauchsgegenstände, weil dereine Leser an diese, der andere an jene Druckcinrichtung, der eine an dieses,der andere an jenes Format gewöhnt war, der eine kleinere Schrift be-vorzugte, der andere größere nötig hatte. Ohne daß in diesen Fällenein Verleger auf Gesangbücher überhaupt oder ein bestimmteö Gesangbuchmonopolisiert wurde, konnte der Buchhandel mit verschiedenen Ausgabe»derselben konkurrieren, uud die Konkurrenten wurden gegen Nachdruckgeschlitzt. Die Grenze zwischen Konkurrenz und Nachdruck aber war sehr