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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode / Johann Goldfriedrich
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430 7, Kapitel: Das bil'livpvlische Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, Censnr.

fein gezogen, und je weitere Gebiete diese Übung, die die Regierungenim fiskalischen Interesse so gern unterstützten, sich eroberte, desto mehrmar sie nichts als ein verschleierter Nachdruck. Im kursächsischeuPrioilcgwcscu kam sie nach dem Dreißigjährige!? Krieg auf (verschieden-spaltigcr Satz, Druck mit oder ohne Marginalien, verschiedenes Formatu. dergl.), uud schon in den 1660er Iahreu protestierten dagegen ein-zelne dadurch geschädigte Buchhändler; sie konnten auch diese Beschwerdenmit Citaten aus Philander von SittcwaldsSatyrischcu Gedichten" aus-putzen.^ Die Sitte war überaus verbreitet, selbstverständlich auchohne daß mau sich immer eines Privilegs dazu bediente. Die Frauk-fnrter Buchdruckcrorduuug vom Jahre 1660 setzt ausdrücklich fest, daßeiner dem auderu uichtö nachdrucken solle, auch nicht in andcrm Format,mit ncncn oder veränderten Summnricu oder Scholien u. dergl.Wurde in der bezeichneten Weise der Konkurrenz anch im Gewände desPrivilegs die Bahn geebnet, so begegnen andrerseits Fälle, in deneneinzelne Buchhändler das Monopol sogar auf das eigeutlichc GemeingutauSdchucu wollten uud bei den Behörden sogar Entgegenkommen fanden.In den 1650er Jahren suchten iu Leipzig der Buchhändler Kirchnerund der Buchdrucker Bauer um mouopolischc Privilegien auf Elementar-schulbüchcr nach, obgleich diese als Gemeingut galten. Der LeipzigerGcsamtbuchhandcl protestierte dagegen uud vcrlaugtc die Aufrcchtcrhaltungder freien Konkurrenz. Das Obcrkonsistorium aber bewilligte die Privi-legien damals trotzdem, und sie blieben längere Zeit in Geltung.^Im Jahre 1701 protestierten ebenso iu Frankfnrt die sämtlichen Buch-händler gegen die Begabung Joh. David Zunuerö und der Eudterschcumit einigen Privilegien über die Bibel, Lobwasser, Arndts Paradiß-gärtlcin uud Wahres Christcnthum, weil solche BücherZum thcilMueral" seien und die Genannten nur einmynopoliniu daraus? mncheu"wollten, was den Ncichstagsabschicden zufolgestrafbar uud verboten"sei. Sie fügteu hinzu, cS gebe leider anch andere solche Fälle, so einPrivileg auf Arndts Parndißgärtlcin und Wahres Christcnthum fürGörlin in Ulm , auf die Bibel für Strick s'^ iu Nürnberg. Wennmau mit dem Protest nicht gehört werde, so werde man an den Reichstaggehen.Auf der Frankfurter Frühjahrsmesse 1702 erhoben die beidenFrankfurter Buchdrucker Görlin und Andrcä sowie Fclßccker ans Nürn-berg Einspruch gegen ein kaiserliches Privileg Andr. Endtcrs ^Nürnberg )