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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode / Johann Goldfriedrich
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434 Kapitel: Das biblwpolischc Deutschland ; Absatz, Prcw, Nachdruck, Censur.

siißkliugcude Orgel deines Hcrtzcns", warenteriuini siuiplieissimi".Der Satz:dainit ich dir einen unendlichen Gefallen thuen möchte", istfalsch, denn:t-sriuiiiu» unendlich non (Aäit in erklttni'l>u>". Derganze Nachweis uinfaßt 27 Großfolioscitcn; alle Sätze des aus einerso innigen Frömmigkeit hervorgegangenen und unbeanstandet in un-zähligen Exemplaren durch das katholische Deutschland verbreiteten Buches,die uicht bloße Wcrkhciligkeit atmctcu sogar Christi Versprechen:wann einer bitten würde, solle er glauben, daß seine Sünden solltenerstattet werdenkrault iweeitlorsw ltck xseelmänm", warenuoulmtlisntitÄ". Der Erfolg war der, daß, nachdem zuvor auf die kaiser-liche Kassation des Rauschschen Privilegs hin der Nachdruck in Würz-burg beschlagnahmt worden war, nun die Mainzer Ausgabe bei Strafeder Konfiskation in Würzburg verboten wurde. Mayer wußte sichübrigens seine Klage beim Reichshofrat war noch 1736 unentschieden zu helfen, indem er Rausch in Buchdruckcrverruf brachte, Rauschsverbesserten Nachdruck aber seinerseits nachdruckte.'^

Wir haben an verschiedenen Stellen vorangehender Kapitel die recht-liche Willkür, auf jeden Fall für unser heutiges Rechtsbcwußtsein recht-liche Willkür kennen gelernt, mit der die Regierungen das Privilegwescnviclsnch handhabten. Zedlcrs Univcrsallcxikon wurde amtlich zum Nach-druck gestempelt in Sachsen alsvermehrte Ausgabe" der tlcincru Lexikader Leipziger Großvcrlcgcr, im Reiche wegen unpünktlicher Lieferung derPflichtexemplare.Buggel uud Scitz in Nürnberg waren die recht-mäßigen Verleger von Kirschs lüoriiu eovms lin^uas littiimk (1. Anfl.1714, 4. 1728, die 5. war 1730 in Vorbereitung); Grahl in Wien kam ihnen 1730 bei der Renovation zuvor, und die rechtmäßigen Ver-leger wurden in aller Form in die Privilegstrafe verurteilt und haben steinder That gezahlt.'-^ Beachten wir aber jetzt, daß es in weitgehendemMaße die oben gekennzeichnete buchhäudlerischc Grundauschauung selbstwar, mit der sich der Nachdruck in das Privilegwcsen einbohrte. Wurdendie Privilegien eines dauernd auf dein Markte gehaltenen VerlngswertSjederzeit sorgfältig erneuert, so kouutc ein solches Werk, in immer neuenAuflagen erscheinend, sich viele Jahrzehnte hindurch in einem und dem-selben Verlage des ganzen Schutzes erfreuen, den das Privilegwescn zugewähren im Stande war. Groß aber ist die Zahl der Privilcggesuche,die sich darauf stützen, daß das Privileg des vorigen Verlegers cxpiricrt