Buchhiiudlerischcs Herkommen u. rechtliche Euteiguuug. Nachdrucku. Konkurrenz, 4Zi)
und dcr Verleger eine Prolongation (Ertension) nicht sollicitiert habe,das Werk auch nicht wieder aufgelegt und ciu anderer noch nicht damitprivilegiert sei. Das buchhändlcrische Herkommen, nach dem es kein Rechtohne Ausübung gab, wurde in der Privilegübung zur rechtlichen Ent-eignung; aber diese Enteignung kleidete sich in weitgehendem Maße iuFormen, die eben jenem Herkommen entsprachen. Daneben stehen somanche Fälle, in denen auch kaiserlicherseits das reine Verlagsrecht überden Buchstaben des Privilcgrcchts gestellt wurde. Unterm 5. April 1731erhielten Marcus Michaelis Bousquet und Konsorten in Lausanne einkaiserliches Privileg ack ckseem annos auf Christian Wolffs Lompsn-climu Llemsnwiuw Nl>t1ik8so8 universas in Quartformat , das Rcn-gerschcr Verlag war. Die Rengerschc Wittwe und Vick reichten, obgleichsie aus das Werk kein kaiserliches Privileg besaßen, sogleich eine Protest-cingabe nebst gleichzeitigem Ansuchen um Privilegierung der rechtmäßigenErben ein, und schon nntcrm 29. Mai 1732 wurde das BousauetschcPrivileg aufgehoben und der Hallescheu Firma verliehen. Im Jahre1742 freilich erschien die Schrift, in Oktavformat , bei Bousquet undKonsorten und wurde ihnen unterm 1. April 1744 kaiserlich privilegiert,und zwar obgleich auf der Frankfurter Herbstmesse 1742 auch ein neueskaiserliches Privileg für die Nengcrschen Erben auf Wolffs LlsmsnwU-Mikssos insinuiert worden war.'^
Man stellt sich die Bedeutung, die die Nachdrucks- und Privileg-Verhältnisse für den Buchhandel hatten, leicht allgemein nach Maßgabeder L^usss evlLdi'08 vor, von denen die bnchhandelsgeschichtliche Litteraturauf diesem Gebiete berichtet. Nicht ganz mit Recht. Wie wir fürdie gesamte buchhändlerisch-litterarische Geschichte unseres Zeitraums alt-und neuzeitliche Elemente, beharrende und veränderliche Gruppen unter-schieden haben, so gilt dies auch für die Geschichte des Nachdrucks.Nachdruck als grobe und direkte Verletzung des Verlagsrechts litterarischund buchhändlcrisch bedeutender neuer Origiuallittcratur hat es immergegeben. Eigentlich cmporgezüchtet worden zu einer Höhe und systema-tische» Ausbildung, die es zu einem hervorstechenden Merkmal einesganzen Zeitalters macht, ist dieses Übel aber erst in der zweiten Hälftedes 18. Jahrhunderts. Da die geistigen Bewegungen, deren Begleit-erscheinung diese Steigerung des Nachdrucks war, ihren unmittelbaren
Fußpunkt in dcr Zeit etwa um die Wende des 17. Jahrhunderts haben,
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