Zeitungsccnsur; Staats- nnd Lokalrücksichten. Censur in Kursachsen. 463
Schadens und Unkosten würcklich und thntvöliig schadloß zu halten undzu setzen wollen nnd soll gehalten seyn" i Verlagskontrakt zwischen Joh.Heinr. Groß und Chrn. Lesscr über Lesscrs Norohäuser Chronik, 10. Ang.1737).-^" Johann Jacob Moser , der Bater der Geschichte des deutschenStaatsrechts, wurde in den 1730er Jahren von der wnrttcmbergischcnCensur, allerdings in Verbindung mit Kollegenneid, Maitressenwirtschaftund Dcspotenwillkür, dermaßen gequält, daß er seine wnrttcmbergischcnDienste niederlegte und uach Frankfurt a. ^7. übcrsicdcltc — wo es ihmunter preußischer Censur nicht viel besser erging. Mosers Beispiel zeigtindessen auch, wie sich in dem viclstaatlichen Deutschland für jedes Bucheine Stätte fand, wo es geschrieben nnd gedruckt wcrdcn konnte. Erfand in der Grafschaft Reuß Zuflucht, und in der Grafschaft Hessen-Cassel, in Hanau , wurde er mit Ccnsursrcihcit ausgestattet.
Für Knrsachseu-'" bezeichnete das Jahr des Übertritts Augusts desStarken zur katholischen Kirche (1697) den Drehpunkt des altern theologischenund eines nencrn politischen Ccnsurzcitaltcrs. In der Mittc der 1690erJahre heißt es, daß seit einigen Jahren fast wöchentlich Konfiskationenbesonders pictistischer Schriften vorgenommen würden. Im Jahre 1697wurde auf Eingabe dcr orthodox-lutherischen Leipziger Theologcnfakultäthin verfügt, daß keinerlei Schriften mit dem Aufdruck dcr Stadt Leipzig als Verlags- oder Druckorts divulgicrt werden dürften, die nicht inLeipzig ccnsicrt scicn. Natürlich hat dcr alte Gebrauch des Mcßplatz-Impressums in alter Ausdehnung trotzdem weiter bestanden; ebenso wiedie Erneuerungen des alten Bcfchls, daß auswärts gcdrucktc BüchcrLeipziger Verlags in Leipzig zu ccnsicren scicn, nic von Wirkung ge-wesen sind. Als hätte die Geschichte dic Wandlung möglichst scharf zumAusdruck bringen wollen, so erging in demselben ^ahre 1697 die Ver-ordnung, daß von theologischen Schriften nur cvaugclische zum Druckezuzulassen scicn. Zugleich wurde dic stärkste Verschärfung der allge-meinen Censur ins Auge gefaßt: man verordnete Ncuvcreidigung derDrucker, Censur schlechterdings aller Schriften und jeder ueucu Auflagcsowic Ccnsur der Buchhändlcrkataloge; wir erfahren dabei, daß dieCensur bisher sehr nachlässig gchandhabt worden war, Neuauflagen trotzneuer Zusätze nicht ccnsicrt, cinc Mcngc „Scharteken" nnd andere ärger-liche Schriften durchgelassen wurden. Es war der Befehl, auf den dieEingabe der Drucker vom 7. Mai 1697^ erfolgte, auf dic hin dann