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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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464 Kapitel: Das biblwpolischc Teutschland; Adsatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur.

Wenigstens die geringelt Schulbücher freigegeben wurden. Vollendsschreckhaft ließ sich eine Ianuarvcrordnuug des folgenden Jahres au,die allgcinein auf Unterlassung der Lcnsur Leib- und Lcbcnostrafc setzte.In demselben Jahre 1698 ging vom Kurfürstcit der erste Gegenbefehlaus: er verordnete, mit der Konfiszierung von allerhand Streitschriftenkünftig behutsam und uur nach reiflicher Erwägung des Oberkonsistoriumsund auf dessen Befehl zu verfahren weil die bisherige Konfiszierungnur mehr Gelegenheit dazu gegeben, als ihnen abgeholfen habe, ^m^ahrc 1699 reichten dann die Drucker ciuc Eingabe ein, in der siedarlegten, wie nichts zum Drucke zugelassen werde, was mit des ZensorsOpinion oder der evangelischen Religion nicht übereinkomme, und darumbaten, daß wie vordemalte gute und vormahls bereits in den Druckgebrachte Bücher" aller drei vom RcligionSfricdcn anerkannten Religionensowie der übrigen Fakultäten, wenn sie uur den Ncichsgcsctzcu uicht zu-wider seien, ohne Eensur wieder aufgelegt werden dürften. Darauf crgiugdann (2. Okt. 1699) das Reskript mit der bemerkenswerten Erklärung,daß die ..Intention ohne dem nicht gcwcßcn, . . den Rachdruck dergleichenBücher, so der Augspurgischcn Konfession nicht zugcthan, . . zu inlü-diren", und der Verfügung, daß unveränderte Neuauflagen aller undjeder Art einer erneuten Zensur nicht bedürften. Im Jahre 1703 istdas Reskript allerdings zurückgefordert und darin das Wortnicht"hinter dem Worte ..(üonfession" gestrichen worden. Von entscheidenderund bleibender Bedeutung konnten aber jetzt solche Thcologcngelüstc nichtmehr sein. Ganz geschwunden ist natürlich der konfessionelle Einfluß aufdie Ccnsurübung nicht; in der Mitte der 1730er Jahre wurden SchriftenZiuzendorfs konfisziert oder wurde z. B. ein Gorlitzer Buchhändler wegenVerlags soeinianischcr Schriften zu der hohen Strafe von 100 RcichS-thalcrn verurteilt und für den Wiederholungsfall mit Sperrung seinesAufenthalts und Verkaufs in Leipzig bedroht. Im ganzen aber tratenjetzt die politischen Rücksichten in den Vordergrund, umso mehr, je mehrKursachscn durch den Erwerb der polnischen Königökronc in weitere poli-tische Kreise hineingezogen wurde. Daneben wurde der uralte Kampfgegen dieallerhand famosen Schriften und Pasauillcn wider hohe undniedrige" fortgesetzt, von denen cS 1702 heißt, sie seien wieder einmalfast gemein geworden, würden an allen Gasscnccken angeheftet und indie Häuser geworfen. Auf dem Gebiete der Flugschriftcu handelte