Censur in Kurjnchj«i, Tic Cenjur groMiitcils erst tillnmhlich eingeführr. 4<?5
übrigens dcr Leipziger 8tat reichlich selbständig; wenn er sie für schädlichhielt, so beseitigte er sie auch dann, wenn sie von den Professoren ge-billigt worden waren. Das Hanptmittcl, das man im Kampfe gegen„nichtswürdige Schriften und Scharteken" und Schriften, in denen Kur-sachsens „hohe Jura" angegriffen wurden, anwandte, war das, daßman die Auslassung des Druckernamcns verbot und verordnete, daß in-ländische Verleger nur dann außer Landes drucken dürsten, wenn dieinländischen Druckereien nicht ausreichten. Grade damals war dcrHandel anonymer Verleger mit anonymen Schriften stark eingerissen.Ein solches Reskript erging im Jahre 1711; schon 1717 folgte dasnächste, das einschärfte, nichts ohne Ccnsur drucken zu lassen und denrechten Autor und Ort anzugeben- Zeichen genug, wie wenig Beachtungdie Verordnungen fanden. Zuweilen wurden die Censoren von obenher unmittelbar zu größerer Aufmerksamkeit uud Vorsicht ermahnt, soin den 1720er Jahren. Im ersten Rcgierungsjahrc Augusts III. (1733)wurden dann die staatsrechtlichen Schriften der unmittelbaren Ccnsurdes Geheimen Konsiliums unterstellt.-"^ Wie in allen deutschen Staaten,so trat auch in Kursachscu die Rücksicht auf auswärtige Staaten hervor,namentlich auf das mächtige Nußland. Da wurden die Schriften kon-fisziert, selbst wenn sie in Leipzig censicrt worden waren. Kleinendeutschen Staaten gegenüber trat man dagegen selbstbewußter auf. Wen»die Erncstincr in Altenburg ersuchten, einen Leipziger Verleger wegeneiner in Erfurt gedruckten und dort ccusiertcn Schrift „nach Gebühranzusehen", so fragte man zurück: worin angedeutete Anzüglichkeiten uudEalumnicn eigentlich bestünden?
Nur in deu beiden Universitätsstädten, Leipzig und Wittenberg , wardie kursächsischc Buchaufsicht gut geregelt. In Dresden gingen dicDinge an sich im wesentlichen glatt. In den übrigen kursächsischenDruckcrstädteu aber wurden dic zuständigen Geistlichen nur selten be-müht; die Drnckcr in Merseburg , Wcißcnfcls oder Naumburg wenigstensdachten kaum je daran, die Censur einzuholen.
Überhaupt ist die Censur als feste Institution, von den buchhäud-lcrischcn Hauptstättcn abgesehen, in ganz Deutschland großenteils all-mählich, vereinzelt (so in mehr oder weniger allgemeinen Bestimmungendcr Verträge mit den angestellten Druckern), gleichsam gclcgcntlichcrwciscentstanden. Zuweilen, namentlich später, wurde die Einrichtung einer
Geschichte dcS Deutschen Buchhandels. II. 30