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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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4(>8 7. Kapitel: Das bibliopolische Deutschland ; Absatz. Preis, Nachdruck, Ceusur.

daß sic durch verordnete tüchtige Censores approbiert, die Schriften selbstaber nebst Ecnsur und Approbation an das Berliner Ministerium zuweiterer königlicher Verordnung eingesendet würden. Nach spätern Vcr-fügungen zu schließen, scheint übrigens die Maßregel, gegen die als eineAufhebung der ihr gewährten Eensurbcfuguissc auch die Halleschc UniversitätVerwahrung einlegte, nur ein Schreckschuß gewesen zu sein. In seinenletzten Lebensjahren wurde beim König der religiöse Eifer besondersstark; als er im Jahre 1737 beim Viccpräsidcnten Gröben zum Steinein abscheuliches Buch antraf, das sogar den Herrn Heiland mit Mose ?und Mohammed in eine Klasse setzte, und dessen Titel er nicht einmalnennen uoch schreiben wollte, weil er schon das für die größte, ja eineSünde wider den Heiligen Geist hielt (<is ?ribus Im^osturidus?), ver-brannte er die Schrift nicht nur eigenhändig, sondern ordnete au, daßkünftig bei der Berliner Accise, wenn Buchführer oder Büchcrhändlcroder auch Partikuliers Bücher, sei es mit der Post öder mit andererGelegenheit kommen ließen, diese nicht eher vom Packhofc verabfolgt werdensollten, als bis dem Generalfiskal Gcrbctt eine Spezifikatiou davon zugestelltworden wäre,um dadurch das Einbringen derer atheistischen und anderenBüchern, welche die Existenz Gottes, dessen heilige Eigenschafftcn, wieauch sein Worth offcnbahr bestreiten, so mehr zu verhindern." EineMaßregel ganz nach süddeutsch-katholischem Duktus. Wie war es möglich,sie auf den frcieu Bodeu Norddcntschlands zu verpflanzen? Die Ber-liner Buchhändler protestierten unverzüglich; sie legten dar, wie ihnendadurch Erschwerung und Aufenthalt verursacht würde, wie die Befolgungdes Befehls in Mcßzeitcn, in deuen die Kürze der Zeit die Anfertigungeiner Spezifikation nicht gestatte, geradezu unmöglich sei, und daß für diegewünschte Beurteilung die von ihnen zweimal jährlich gedruckten Katalogehinreichten. Von größcrm Interesse und von durchschlagendem Erfolgeaber war die vernichtende Kritik, der das Gutachten von Grumbkowo,Vizepräsidenten des Geucraldircktoriums, noch vor der Eingabe der Buch-händler den königlichen Befehl unterwarf. Es nannte ihn ungereimt,unpraktikabel und sowohl dem Eommcrcio überhaupt, als des Königseigenem Interesse präjudizicrlich. Zu der beabsichtigten Revision gehörenicht nur allein ein besonderer Mann, der sonst nichts in der Weltzu thuu habe, sondern sie sei auch nicht eines, sondern vieler und zwarsehr gelehrter uud unparteiischer Menschen Arbeit.Denn wie will möglich