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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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470 7. Kapitel: Das bibliopolischc Deutschland ; Absav, Preio, ?kachdr»ck, Ccnsiu'.

Es nahm, um nur die bezeichnendsten Bcstimmuugcn zu nennen, dieEcnsur jedes in Preußen zu druckcudcn Buches, das Verbot auswärtigenDrucks ohne vorherige preußische Ccnsur, die Ecnsnr der incsscutlicbcnKataloge sebcnfalls im Manuskript) und der Auktiouskataloge iu Aussicht.Der Geh. Finanzrat Culcmann übte an dem Edikte dieselbe Kritik,-diev. Grumbkow an der Packhausrcvision geübt hatte: eine Zensur derjuristischen, medizinischen, genealogischen, scholastischen und dcrgl. Bücherist nach ihm überflüssig; Theologen und Philosophen darf die Erzeugungaller nnd jeder Bücher in keiner Weise beeinträchtigt werden.Wienach verbotenen Sachen die Curiosität uud Begierde bei den Mcuschcnallezeit groß ist, so wird auch durch alle i>i'aeelmtif>n<Z8 nicht zn ver-hindern sein, daß solche Bücher heimlich ins Land gebracht werden."Sollten philosophische Bücher ccnsicrt werden, so müßte erst ein normales8v?tsMA pInIoL0i»!t6 festgesetzt werden, was unmöglich sei; per eonti'k-«lietinuks st äi^mtÄtioneL si'mtur veriwk:also ist vielmehr gut,daß die i>Ili1«8oi>Iii über ihre i>rineiizm zanken"; übrigens würde voneiner philosophischen Ccnsur höchstens in instit^dz'sieiL und stliieiL dieRede sein können. Es ist uumöglich, alle Erscheinungen mit Attentionnnchzuschcu; dasselbe gilt für die Auktion:Es werden hier beständigoft 4, 5 und mehr Auktionen gehalten, wovon jede sich oft auf einigeIVO Stücke beläuft; jetzt z. B. eine bei Rüdiger von mehr als 9000Stuck, die selbstredend den tüensttridns nicht bekannt sein können."Eulcmcmn war vom Generaldircktorium, das von Eoeceji nm Gut-achten ersucht worden war, zum Referenten bestellt worden; es machtedie von ihm vertretene Ansicht zu der seinen, nnd Eoeceji, obgleichFriedrich Wilhelm das Edikt bereits durch seine Unterschrift vollzogenhatte, ließ die Akten reponieren, in denen das bereits gedruckte Ediktannoch ruht.

Diese Borgüngc sind es, die hier an erste Stelle gerückt zu werde»verdienen, nnd nicht die kleinen Züge despotischen Poltcrns desfrommen Soldatcnkönigs, wie jener Brief an einen Hallenser Kriegsrat(1719):Ich habe aus euerm Schreiben crschcn, daß ihr abcrmalöWittens scid, cinigc Büchcr drucken zu lassen. Ich will solches durchausnicht haben. Werdet ihr euch dennoch unterstehen, will ich euch auf-hängen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen."-^Auch I. I. Moser erhielt, als er cinigc Kapitel seines geschriebenen