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Partikular-Staatsrechts nach Berlin sandte, die königliche Antwort,daß die Bekanntmachung von dergleichen Dingen durch den Druckkeineswegs gestattet werden köune uud er sich des Werks bei schwererUngnade uud scharfer Ahndung gänzlich zu enthalten habc.^"" Schwererwiegt die Vertreibung Christian Wolffs unter Androhung des Strangesaus Halle, und das Verbot seiner Schriften bei Karrcnstrafe (auf-gehoben durch Hofrefkript vom 1. Nov. 1736). Aber auch das warein Einzelfall, hervorgehend aus einer von pictistischcn Generälen demSoldntenkönig imputierte» Besorgnis vor angeblichen Folgen der Wolff-schen Philosophie für die militärische Disziplin und keine den Buch-handel prinzipiell betreffende Maßregel, uud selbst sie ändert nichtsdaran, daß man sagen kann- Preußens Buchhaudcl befand sich auchuutcr ihm thatsächlich im Znstande der Prcßfreihcit, die seine Ministerihm gewahrt haben.
Als in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts der Nachdrucks-kampf in That und Wort iu seiner ganzen Wut tobte, bemerkte einnorddeutscher Buchhändler: die süddeutsche«? Nachdrucker moralisch zu ver-dammen, das solle man ja unterwegs lassen; denn wären die „Sachsen"in ihrer Lage, so würden sie ohne Zweifel nicht anders handeln. Dieunparteiische Bemerkung gilt ähnlich nnch für den Unterschied zwischen nord-und süddeutscher Ccnsur. Der Weg des Fortschritts ist der Weg zurFreiheit; deshalb ging der Fortschritt von den Ländern der freicrnkonfessionellen Richtungen aus. Nun drängte der Strom über seineUfer; und nun kann der, der vom Baume der Erkenntnis gegessen hat,wohl für die Ruhe des geistig Beschränkter» gefährlich sein, aber nichtumgekehrt. Aus beiden Gründen konnte von einer der katholischen ent-sprechenden BcvormundungS- nnd AbspcrrnngStcndcuz in den cvau-gclischcu Ländern nicht die Rede sein, weil uicht die Ncdc davon zu seinbrauchte.
Das kaiserliche Edikt vom 8. ^uli 1715> ist uebcu dem oben be-zeichneten Punkte — seinem Ursprünge aus der Anregung der Evan-gelischen — noch in einer zweiten Hinsicht von Bedeutung. Es wnrdcals das einzige der zahlreichen über diesen Gegenstand erlassenenReichSgcsctzc auch in Österreich publiziert. Seine unmittelbare Wirkungist allerdings auch hier nur gering gewesen. Wie die Winkclbnchdruckercicnnicht abgeschafft wnrdeu, sich vielmehr bedeutend vermehrten, so findet