Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
473
Einzelbild herunterladen
 

Cellsur in Österreich .

473

grellem Widerspruche zu den Bcstimmuugeu des Münslerschcu Friedens-schlusses unkatholische Bücher zu lese», vorzulesen, sich vorlesen zulassen, zu siugeu oder aufzubehalten. Den Jesuiten war in den erstenJahren des Dreißigjährigen Kriegs die Beaufsichtigung der Bibliothekenüberantwortet worden, und zwar hatten sie nur deu Doktoren undMagistern den Zugang zu gestatten. Die Zensur in Wien stand beiden Professoren der Universität unter Oberaufsicht des Rektors; dietheologischen Lehrkanzeln waren aber fast ausschließlich mit Jesuiten be-seht; die Bibliotheksanfsicht gab ihnen das ganze philosophische Studiumin die Hände; sie besetzten die Lehrstühle der Humanitätswisscnschaften,sie erhielten dazu das Privileg, nach ihrem eigenen System zu lehrenund bei Einführung eines neuen Stndienplans auch das Verzeichnis derStudienbücher zn revidieren. Ter Wiener Rat, der sich gegen die Beein-trächtigung seiner alten Jurisdiktion über die Buchhändler verwahrte,wnroe beschieden, sichaller und jeder Jurisdiction über die Buchführcrzu enthalten und selbe weder in ihren Wohnungen noch auf dem offenenMarkte in ihrem Gewerbe zu stören". Dieselben Rechte wurden derUniversität gleichzeitig über die Buchdrucker und Buchbinder, 1698 überdie Trödler eingeräumt^": die Schreib-, Lese- uud Lchrsrciheit, dieBuchdrucker, Buchhändler und Buchbinder waren von dem Orden derfrommen Väter abhängig. Dazu hatten seit den fünfziger Jahrendie Bischöse in ihren Dioeesen Bücher-Nevisions-Kommissare zn verordnen,denen die weltliche Obrigkeit jedes Ortes, in dem sie ihre Nachsuchuugcuausteilten, zur Hand zu gehen hatte^"-; die Wiener Kommission bestand,unter geistlichem Vorsitze, aus je sechs geistlichen nnd weltlichen Mit-gliedern.'"'-' Diese Verhältnisse arbeiteten denn allerdings an ihrem Teiledaran, eine geistige Scheidewand zwischen Österreich und Deutschland aus-zurichten; Maßregeln, wie das in seiner gewerblichen Bedeutung wohl-bekannte, im Jahre 1677 an die Wiener Buchdrucker und Bnchführcrerlassene Verbot, keine gebundenen Bücher von nuSwärto einzubringenund zu halten die Universität erhielt die Berechtigung, ein oder demandern Interessierten den Bezug eines gebundenen Buches aus demAuslände zn bewilligen (dies wahrscheinlich der Ursprung der später»sogenannten Scheden oder Erlaubniszcttel) kamen hinzu, deu Jesuiten das Geschäft der Absperrung zu erleichtern. Das kaiserliche Juli-Ediktvom Jahre 1715 nun bekundete zweifellos die Tendenz, ans der Bahn