482 i, Kapitel: DaS bibliopolische Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur.
Die Houorarc warcu in dcr Thnt auch jetzt oft sehr kümmerlich,Benjamin Schmolck , dcr Schwciduitzcr Pastor uud Verfasser der be-liebten, weitverbreiteten, überall nachgedruckten Gebetbücher, geistlichennieder und Kantaten, bekam sür den „Lnstigcn Sabbath" vom Buch-binder Liebig in Jaucr 13 Thaler, und als der Verlag ans I. F. Braunin Leipzig überging, war er dem neuen und privilegierten Verleger sehrdankbar, daß er sich — also für einen Neudruck — überhaupt zueiner Erkenntlichkeit „resolvirt" habe. Dcr Verfasser hatte recht, sich soauszudrücken; dcnu erhalten hat er sie nicht. Dabei ist zu erinnern,daß die Blütezeit des Dcdikationswcscns mit dem Dreißigjährige» Kriegevorüber war. Ganz verloren hatte die Dedikation ihre geschäftlicheBedeutung nicht, und wir finden Beispiele dafür, daß der Verleger ihreFrüchte in die eigene Tasche zu leitcu suchte; Benjamin Schmolck mußtebei der vorhin erwähnten kärglichen Honoricrung dem Verleger nochdazu die Dedikatiou lassen; wie wir denn schon in der ersten Hälftedes 17. Jahrhunderts Kontrakte finden, in denen sich dcr Autor dasDcdikationsrecht ausdrücklich vorbehält.
Andrerseits Horm wir, entsprechend den diesbezüglichen Verhältnissenum die Wende des 16. Jahrhunderts, in den letzten Jahrzehnten des17. und noch stärker den ersten des 18. Jahrhunderts die Klagen derBuchhändler über die Steigerung der Honoraransprüche dcr Autoren; inden dreißiger Jahren heißt es: sie ließen sich jetzt doppelt und dreifachbezahlen.^ Thomas Fritsch behauptete 1724, er habe für das Bud-däische Lexikon bloß allein an den Autor (d. h. au die füuf gelehrtenHerausgeber; das Werk bestand aus vier Foliobändcn, die 1799 inerster, 1722 in zweiter Auflage erschienen) „mehr als 10000 Neichs-thnlcr sl 15000 Mark) baares Geld »wirklich bezahlet". Er sagte dasin einem Gesuche um eiu schweizerisches Privileg. Brcmdmüllcr, dessenSchweizer Nachdruck das Gesuch veranlaßt hatte, erklärte, darüber könneman nur lachen; 8000 Thaler (92000 Mark) seien dabei zu viel an-gegeben; es sei einfach gelogen.^" Wic es in dcr Natur des Tausch-handels begründet lag, alle über Druck, Papierbcschaffung und die nötigstenGeschäftsspesen hinausgehenden Barauslagen möglichst mit Büchern zudcckcn, so wurde auch dcr Autor in großem Umfang auf diesem Wegebefriedigt. Johann Wildc in Rostock gab 1650 für Johann JansSternenhimmel 30 Exemplare^, Ipener bekam 1698 für die Er-