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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
483
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Honorar.

tläruug der 1. Epistel Johannis von der Halleschen Wcnscnhausbuch-handlung 130 Freiexemplare (er sagt dabei, soviel werde ihm auch vonandern bewilligt^.^ Benjamin Schmolck, Pastor in Schweidnitz , schreibt1719 an Joh. Friedrich Braun in Leipzig ^'-Vor meine Indoresverlange ich eben kein Geld, und will es an Büchern nehmen", bestelltauch gleichzeitig einige auf dieses sein Konto. Ein Nordhäuser Pfarrer er-hielt 1725 von Joh. Hcinr. Kroße pro Druckbogen 1l> gute Groschen Gunterder Poraussetzung einer viermal höhern Kaufkraft des Geldes 7,«g Mark)in Büchern nebst sechs Freiexemplaren und ebenso im Jahre 1737, wobeider Zusatz, der später überhaupt öfters begegnet, daß die Bücher dem Ver-fasser von seiner laufenden Büchcrrechnung abzuziehen seien. Den Rest derBücherschuld aber, der nach Abzug des Betrags der Honorarbücher stehenblieb, erbietet sich im Kontrakt seinerseits wiederum der Verfasser, durchein neues Manuskript zu tilgen: ein waschechter Verlagskontrakt der Tausch-zeit; bar Geld giug dabei zwischen Sortimcnterverlcgcr und Autorkundenüberhaupt nicht hin und her.^ Ähnliche Bethätigungeu der Gewohu-hcitcu des TauschzcitaltcrS ereigneten sich öfters, zuweilen in recht wenig an-ständiger Weise, gerade seitens der Koryphäen des deutschen Buchhandels.I. V. Gleditsch hatte sich einem Laubaner Rektor gegenüber für die Bearbei-tung der (üc>I1<Mim des Erasmus auf 1 Thlr . pro Bogeu verbindlich gemacht,schickte ihm aber statt des Geldes lauter SortimentSbiichcr. Der Rektorschreibt zurück, die gesandtenNeuigkeiten" werde er wohl nicht alte behaltenkönnen: sie seien ja auch nicht von ihm selbst verschrieben, sondern vonGleditsch in munöm sventum geschickt. Das ganze Honorar durch Bücherdecken zu lassen, sei aber durchaus nicht seine Absicht wenigstens nichtdurch solche, die er nicht weiterverkaufen könne.^ Die Zahlung desHonorars in Büchern, entweder vollständig oder zum Teil, ist in unscrmganzen Zeitraum die Regel und bleibt es darüber hinaus, vereinzelt nochim 19. Jahrhundert vorkommeud. Handelt es sich um einen ungefährenAnhalt, um die Honorarsteigerung zn schätzen, die dann in der zweitenHälfte des Jahrhunderts eintrat, so kann man als ein durchschnittlichesHonorar mäßiger Höhe 12 bis 16 Groschen pro Bogen (mehr oderweniger in Büchern geleistet oder aus die Büchcrrechnung gcschlageu)nebst 15) bis 25 Freiexemplaren festhalten, über welches Niveau sich dieHonorarsätze angesehener Autoren mit 1 bis 3 oder durchschnittlich2 Rthlr. (23 Mary nebst 10 bis 20 Freiexemplaren erhoben.