Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
484
Einzelbild herunterladen
 

484 7- Kapitel: Das bibliopolische Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur.

Die Berlagsvcrträgc schon der ersten Hälfte des 17. Jahrhundertswurden meistens so abgeschlossen, daß der Autor das Bucherb undeigentümlich" abtrat. Daneben kam aber auch ausdrücklicher Vorbehalt derHonorierung neuer Auflagen vor.^' Es ist ebenso in unserm Zeitraum.^I. L. Gleditsch in Leipzig erklärte, daß, von vertragsmäßigen Be-stimmungen abgesehen, der Verleger an und für sich, nachdem der Autorbezahlt" sei, mit dem Werke anfangen könne, was er wolle, Auflagenin beliebiger Zahl veranstalten, es mit fremden Ergänzungen heraus-geben u. s. w.^° Ahasverus Fritsch sagte umgekehrt, daß der Verleger,wenn er das Werk nicht ausdrücklicherblich erhandelt" habe, neueAuflagen nur mit Wissen und Willen des Autors veranstalten dürfeund der Billigkeit gemäß den Autor bei Vermehrungen ein neues Re-compcns zu leisten habe.^° Die Äußerung Fritschs, nicht die GlcditschSscheint den allgemeinen Gepflogenheiten des billigdcnkendcn Buchhandelsentsprochen zu haben; wir finden im allgemeinen, daß die Verleger dieneuen Auflagen und besonders neue Zusätze dem Autor honorieren; wennfreilich auch dabei dahingestellt bleiben muß, inwieweit den einzelnenFüllen diesbezügliche besondere Vertragsbestimmungen zu Grunde lagen.Der Vertrag (1737) zwischen Friedr. Christ. Lcsscr und Joh. Heinr.Große, beide in Nordhauseu, über Lcssers Nordhäuscr Chronik gewährtdem Autor 6 Freiexemplare und pro Bogen 16 Groschcu (7,65 Marl );dafür wird das Werk des Verlegers und seiner ErbenwohlerworbenesErbe und Eigentum", geht in ihrenfrcyen Willen und vispvKitimi"über, sodaß sie es nutzen und drucken lassen könnenwo, wann undwie" sie wollen; der Verleger verpflichtet sich aber, bei Veranstaltungneuer Auflagen den Autor davon zu benachrichtigen und ihm für neueZusätze das gleiche Honorar zu zahlen.

Endlich einige Beispiele für die Herstellungskosten einzelner Werte.Joh. Andr. Rüdiger in Berlin und Güstrow veranschlagte 1707 eineNnchdrucksausgabe von Arnos Wahrem Christcnthum, 2000 Auflage,sauberstes Papier, 400 bis 500 Exemplare aus Postpapicr, auf 800 Thalerfür Druck und Papier und 320 Thalcr für Knpfer.^ Martini inLeipzig reichte dem Rate eine Liquidation ein, in der er die Herstellungs-kosten von Joh. Gottfr. Mittags 1737 (Neujahr) bei ihm erschienenenBuche:Lebeu und Thaten Friedrich Augusti III. Königs der Pohlenund Churfürstcn zu Sachsen", wie folgt berechnete^":