Verlagsvcrtrag. Herstellungskosten. Der Tax.
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12 Ball. 3 Ries 2 Buch vom saubersten Drnck Pappier
von Schrcibczcig zn 1500 Ex. u. S Bnch Zuschuß Thlr. 85. 20.
Druck, meist Corpus, 2 Corrcctnre», zusammen zu-schlagen, zu packen, Stricke n. Zubehör .... „ 110. 17.Nor den Titel, so alhicr in Leipzig gedruckt werdensdas übrige war iu Rudolstadt gedruckt worden),
uebst Pappier............... „ 3. „
Vor Vcrfcrdignng des Registers........ „ 2. 8.
Vor das Kupfer zu stechen, n. 1600 Druck .... „ 10. „
Für das churscichs. Wappen in Holzschnitt..... „ 1. „
Beitrag znr 3. Correctur n. 1 Exemplar..... „ 2. „
?ro t^ensiira nebst 1 tZxsropI.......... „ 3. 20.
Dem^utorixi-olldiiorarioetl^sdorsnebstöv^xswpl. „ 56. „
Für Land-Aecise u. Eiuschlaggcld........ „ „12.
Für 12. Etr. Fracht von Rudolstadt ....... „ 12. „
Briefporto u. Geldsendungen per Post...... „ 1- „
Thlr. 288. 5.
Die Grundlagen der Preisbildung sind die Herstellungskosten; ihrResultat ist im allgemeinen „der Tax ". Was war der Tax? Er war,so müsscu wir zunächst allgemein antworten, der Meßverlaufspreis.Deshalb: „Frankfurter Tax"; „Leipziger Tax"; auch „Wittcnbergcrundt Leipziger taxt" (so z. B. ein Wismarer Buchführer 1614^"). Wiewurde der Tax bestimmt? Nicht durch unmittelbare behördliche Ver-fügung; sondern es war der Preis, zu dem auf der Messe ein Buch —um den Gegensatz desto deutlicher hervorzuheben: sich verkaufte, zu dem derBuchhändler auf der Messe sein Buch „verließ": der Vcrlegcrpreis alsMarktpreis im geuauesten uud wörtlichsten Sinne. Demgemäß hat inder ältesten Zeit, in der der Buchhändler auf der Messe gleichmäßig anBuchführcr uud Publikum verkaufte und besouderc Geschäftsbräuche sicherst zu bilden begannen, für Publikum und Buchführcr vielfach derselbeVerkaufspreis gegolten. Der Buchhändler verkaufte an beide „lauter".Das Buch war dabei eine Ware, mit der von Hand zu Hand gehandeltund weitergchandelt wurde. Noch im Jahre 1600 spricht die Gesamtheitder Leipziger Buchhändler nur von ihrem Tax, als dem allgemeinenMeßverkaufopreiö, der sowohl für Buchhändler als für Privatleutegilt.2^ Nun finden wir aber zugleich, daß schon in alter Zeit imregulnreu Buchhandel der Buchhändler als Wiederverkaufet' sich au denTax bindet und gebunden wird. Leipziger Buchhändler schickten schonin der Ncformationszcit, wenn sie von der Frankfurter Messe heim-