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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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486 5- Kapitel: Das liibliopolische Teutschland; Absatz, Preis, Nachdruck, Ccnsur.

kchrtcn, ihrcu Kunden den Frankfurter Tax zu^; oder zu Begiitn dco17. Jahrhunderts z. B. mußten sich Buchhändler Universitäten gegen-über verpflichten, die bestellten Bücher in Frankfurt, Leipzig oder sonstcnfür denrechten Buchführcr Taxt" zu erwerben und ihucn nicht höherals zu eben diesem Taxt wieder zu verkaufen.-'^ Wie war das abermöglich, wenn der Buchhändler bestehen sollte? Wenn er zurFrank-furter Tax" einkaufte und selbst wieder verkaufte, so konnte sie nichtder buchhündlerische Vorzugspreis, sondern mußte als Ladenpreis bemessensein, von dem der Buchhändler dem Buchhändler einen Abzug gewährte.Der im regulären Buchhandel für Handel und Publikum gleichmäßiggültige Tax war der Ordinärpreis.

Der Buchhändlerrabalt aber ist lange Zeit außerordentlich schwankendund willkürlich gewesen, sowohl der Höhe nach, wie danach, ob manihn in die Form von Partiepreisen kleidete, wie endlich danach, ob erim Konto beim einzelnen Artikel ausgeworfen oder erst vom Saldo ab-gezogen wurde. Der Gebrauch war eben noch nicht mr festen Formerstarrt, in der wir im einzelnen Falle der eigentlichen Bedeutung unskaum noch bewußt werden, sondern ging noch viel mehr aus den eigenenAnfordernngen der jeweiligen Verhältnisse hervor, wurde mehr in jedemeinzelnen Falle gleichsam um gefunden, schmiegte sich so den Verhält-nissen vielgestaltiger und genauer an. In unserm Zeiträume herrschenhierin ziemlich feststehende allgemeine Gebräuche. Roch in der zweitenHälfte des 16. Jahrhunderts jedenfalls hatten manche Verleger überhauptkeine bevorzugenden Buchhändler-, sondern nur Nettoverkaufspreise denTax ", rechneten nurlauter"; andere und das freilich erhielt sichin gewissen Grenzen natürlich auch später und bis heute regelten denRabatt nach der Wichtigkeit der betreffenden Geschäftsverbindung, wohlauch nach der Höhe des Absatzes. Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahr-hunderts werden der Drittel- und Vicrtelrabatt herrschende Nabattsätze.

Adrian Äcier (1690) erläutert den Nutzen des Sortimentshandelsfür das Publikum, insbesondere das gelehrte: er überhebe es der Mühe,eine Menge von Verlegern aussindig macheu uud an die zum Teil weitentfernt, ja in fremden Ländern wohnenden schreiben zu müssen. Aber,so fragt der Verfasser, wird das Buch durch diesen Zwischenhandel nichtverteuert? Und er antwortet: nein;weil die '1'axiv einmahl bleibet."^"Von der Bedeutung eines festen Ladenpreises war dieser Ordinärpreis