Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
488
Einzelbild herunterladen
 

488 Kapitel: Das biblivpolische Deutschland ; Absatz, Preis, Nachdruck, Censur.

Der alte undifferenzierte Tax wurde durch zwei Kräfte: die eine, diean ihrer Erniedrigung für den Buchhändler, die andere, die an ihrerErhöhung gegenüber dem Publikum thätig war, in drei deutlich geschiedenePreise differenziert: den Nettopreis, den Ordinärpreis und den lokalenLadenpreis. Der an zweiter Stelle genannte gilt nicht für das Publi-kum, soudern für den buchhändlerischen Geschäftsverkehr; er wird nichtveröffentlicht, sondern dient nur zur Berechnung innerhalb des Buch-handels. Er lag auch dem Tausch zu Grunde; jeder der beiden Tauschendenrechnete uach seinem eigenen Ordinärprcis. Er war ein Excmplarpreis,dein ein für die verschiedenen Papier - und Schriftarten mehr oder wenigerusaueeumäßiger Bogenprcis zu Grunde lag. In der altern Zeit ist dieserBogeupreis deutlich zu erkennen, so in dem vorhin angeführten ^.ä-1,oetoi'6m Henning Großes. Nach der Erklärung der Leipziger Buch-Händler vom Jahre 1616hat ein icdes buch gemeiniglich nach anzahlder bögen seinen gewissen Tax".^ Auf der Frankfurter Messe schlugendie Buchhändler an den vor ihren Gewölben ausgehängten Tafeln nebenjedem einzelnen Titel den Ordinärpreis des Buches an; die Abschlüssegrößerer Bezüge erfolgten aber im Mcßvcrkchr bis zum Ende des17. Jahrhunderts nicht nach Exemplaren, sondern nach deinBallen-preiö", d. h. nach der Gesamtzahl der genommenen Bogen gleichartigenPapiercö und Drucks. Nur damit näherte sich, wenn der Bezug derGegenseite dieselben Eigenschaften zeigte, die Ehangc einem reinen Tauschschlechtweg Bogen gegen Bogen, aber er muß ihm hier häufig auch inder That sehr nahe gekommen sein: individuelle Verschiedenheiten derHerstellungskosten traten in den Hintergrund, auch in der Bcrnach-lässigung geringerer Unterschiede in den Papier - uud Druckpreiscu mag mansich ziemlich weit entgegengekommen sein; der lokale Ladenpreis hatte cSauszugleichen. Der Ballcnprcis stellte natürlich zugleich schon einen Teildes Rabatts dar. Die auswärtigen Besucher der Leipziger Messe setztenin einem Vorschlage vom Jahre 1668^° die Ballcnprcise so an, daß da-neben nur noch 5"/g, bei Barzahlung 6"/g Rabatt gegeben werden sollte.

Zu Beginn unseres Zeitraums, iu den fünfziger und sechziger Jahrendes 17. Jahrhunderts, suchte sowohl die kursächsischc Regierung auf derLeipziger, wie die NcichSregierung aus der Frankfurter Messe eine Tax-ordnung einzuführeu d. h. nicht nur den Buchhaudel an die Cin-haltuug seiner Meßtaxe zu binden, sondern zugleich in die Preisbildung