Ordiimrprciö. Taxordnung.
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selbst cinzugrcisen. In Leipzig verfügte man zunächst einfach die Be-folgung der Tarordnung von 1623; in Frankfurt wurde eine neue, füralle Bücher jeder Art nur nach der Bogenzahl berechnete Taxe geplant.Beide Versuche führtcu zu keinem Ziele und wurden infolge des Wider-stands der Buchhändler zu Beginn der siebziger Jahre aufgegeben. Einsolches Ergebnis war selbstverständlich. Von Bedeutung für die Entwicke-luugSgcschichte des buchhändlcrischcn Preises sind nur einige der Punkte,die die Buchhändler gegen die Einführung der Taren geltend machten. Esist einmal, gleichsam formal, der Hinweis darauf, daß die Tarorduung ausjeden Fall beide Mcßsphärcn zugleich umfassen müßte. Die inhaltlichen Ein-wände bestehen natürlich in der Berufung darauf, daß ciuc gesetzliche Preis-festlegung bei der so zusammengesetzten Preisbildung des Buches, derörtlichen Verschiedenheit der Preisfattorcn und ihrem Wandel in der Zeiteine unmögliche Sache sei: selbstverständliche Tinge, die bei gleicherGelegenheit vorher und nachher immer wieder herbeigerufen worden sind.Es treten aber auch zwei spezifisch buchhäudlcrischc Prcismomentc auf.Dao erste ist das steigende bare Honorar. Es werde jetzt bis zu einemDukaten pro Bogen gefordert; wobei noch mit besonderm Unwillenhervorgehoben wird: namentlich anch bei neuen Auflagen; und danebenmüßten noch Freiexemplare geliefert werden. Das zweite ist der Ehange-hcmdcl. Für gewöhnlich galt er als Erleichtcruug uud Vcrbilligung,und er war es auf jeden Fall für den Betrieb unmittelbar. Damals,1668, gaben die Auswärtigen in Leipzig au, daß der Tauschhandel,iudcm man dabei statt Geldes Bücher bekäme, die laugsamcr oder garnicht abgingen, den Micherprcis verteuere. Es ist derselbe Umstand,mit dem Job. Ehrstn. Martini in Leipzig seinen Übergang zum reinenVerlage begründete. >
Der Frankfurter Tax wurde nicht eingehalten; der Trdiuärprciswar Geschäftsgeheimnis. Der Buchhändler bekam Rabatt — manwußte nicht, wieviel; er machte seinen Lokalaufschlag — mau wußtenicht, woraus. Die Meßkatalogc, ja selbst die Vcrlagskatalogc erschienenohne Preisangaben. Wir finden auch jetzt noch Beispiele schwankenderVerlcgerpreisc, wie hundert Jahre früher. Im Jahre 1674 schreibt einBuchhändler an Cholinus in Frankfurt a. M., er habe ihm früher ver-schiedene Bücher „ansehnlich wohlfeiler" gegeben; er fährt dann fort:„bitte mich also andern gleich zn halten, damit ich bei gewißcn prciß