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Aus diesem Grunde war es auch nicht möglich, van Anfang anmit einem systematischen Vortragsprogramme an die Oeffentlichkeit zutreten uud das Gebotene machte, einzeln betrachtet, wohl oft den Ein-druck der Zufälligkeit und Planlosigkeit. Daß es aber an einem zuGrunde liegenden allgemeinen Plane durchaus nicht mangelte, desseneinzelne Theile uur freilich nicht in systematischer Ordnung, sondernwie es die sich darbietende Gelegenheit erlaubte, ihreVerwirklichuug fanden,immerhin untermischt mit Vorträgen, zn welchen specielle vorüber-gehende Ursachen den Anlaß gaben, beweist nachfolgende Uebersicht derim Laufe von 15 Jahre, — genauer gesprochen 15^/, Winter,(denn im Sommer müssen die wegen der Bestimmung der Stiftungs-nrkunde über die Vvrtragszeit auf die Abendstunden verwiesenen Vor-trüge pausiren) abgehalteneu 81, bez. 83 Vortragscyclen:
^V. Aus dem Gebiete der Hilfswissenschaften.
1. Die Wetterprognosen und ihre Bedeutung für Staats- und Volkswirthschaft (69)*,)
— Vortragender: Herr Prof. Dr. Schreiber.
2. Klimatologie dcS Königreichs Sachsen (102), — derselbe.
3. Sächsische Volkskunde (119), - Herrin, Wuttke in Verbindung mit 13 Fachgelehrten
4. 5. Bevölkerungslehre- zweimal —(30 und 80), — Herren Dir. Edelmann und
vr. Wuttke.
6. Deutsche Auswanderung und Colonisation (79), — Herr HandclSschuloberlehrerGebauer.
L. Aus dem Gebiete der Staats- und Rcchtslchre.
7. Die Entwicklung der deutschen Staatsphilosophie im 19. Jahrhundert (10-1), —.
Herr vr. Böttger.3. Die Utopien in der Staatslehre (86), — derselbe.9. Das monarchische Prinzip (57), — derselbe.
10. Allgemeine Rechtslehre >96), — Herr Rcgierungsrath vr. Schanze.
11. Staatsrecht (70), — derselbe.
12. 13. Deutsches Reichöstaatörccht - zweimal — (115 nnd 105), - derselbe.14. 15. Sächsisches StaatSrccht - zweimal — (131 und 109), — derselbe.16. 17. Völkerrecht - zweimal — (53 und 86), - derselbe.
18. Der allgemeine Theil dcS Bürgerlichen Gesetzbuches (111), — derselbe.
19. Das Recht der Schuldverhältnisse nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbnche (110),
— derselbe.
20. Die für die Gemeindeverwaltung wichtigsten Bestimmungen des neuen Bürgerlichen
Gesetzbuches (124), — Herr Oberregiernngsrath Vr. Naundorff .
') Die eiuqellammerten Ziffer» geb?» die Zahl der durchschnittlich erschienenen Besucher an.