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erklärt sich durch den Umstand, daß die Einzelvorträge regelmäßigSonnabends stattfinden, also an einem Tage, an welchen: in denmeisten Werkstätten die Arbeit zeitiger aushört, so daß die Leute nochZeit und Lust übrig habeu, einen ernsten Vortrag anzuhören.
Bei den Kaufleuten und Canzleibeamten fällt diese Bevorzugungeines einzelnen Wochentages weg, und weun die Letzteren sich im Gegen-satz zu den Gcwerbtreibenden au deu Cyclusvorträgcn, die nie Sonn-abends abgehalten werden, vcrhältnißmäßig stärker beteiligen, als anden Einzelvorträgen, indem sie von den Hörern dieser nur ein Achtel,von den Besuchern der Vortragscyclen hingegen ein Fünftel ausmachen,so mag hierbei der Hinblick auf die seit etlichen Jahren bei Staats-und Commuualbehördcn eingeführte«: Sccrctärsprnfnngen, von derenGegenständen mehrere in den Vortragscyclen der Gehe-Stiftung regel-mäßig behandelt werden, wenigstens als unterstützendes Moment miteinwirken. Noch frappanter als bei dev oben genannten Bcamten-katcgorie ist übrigens die starke Betheiligung an den Vortragscyclenbei den Verkehrsbcamten, die in beiden Vvrtragsgattungen fast iugleicher Zahl vertreten sind.
Ein ganz anderes Bild zeigt das Verhältniß bei Rentiers undPensionären, Schriftstellern und Gelehrten im Allgemeinen, bei denen einunmittelbar praktisches Interesse am detaillirten Eingehen auf gewisseDisciplinen nicht zu präsumiren ist, was sich im Herabgehen der Be-theiligung an deu Vortragscyclcu auf ein Drittel und weniger gegen-über der Betheiligung an den Einzelvorträgen ausdrückt. Anders stelltsich die Sache bei den richterlichen Beamten und Nechtsanwälten, seitin den Vortragscyclen regelmäßig auch juristische Vortrüge abgehaltenwerden, die ihrem fachlichen Interesse entsprechen, weshalb diese Vor-tragsgattung von ihrer Seite mehr berücksichtigt wird, als von denunmittelbar vorher genannten Hörerclassen.
Noch wäre einer dritten Gattung von Vorträgen zn gedenken,die weder von den Inhabern der Lehrämter, noch von fremden Pro-fessoren und zugczogeueu Fachgelehrten, sondern in Gemüßheit des obencitirten Z 36 des Nevidirtcn Statuts von den Theilnehmern derpraktischen Uebungen selbst gehalten, kritisirt und discutirt werden.Solcher Uebungsabeude sind einschließlich des Eröffnungsabends am8. März 1893 und eiuer nachträgliche« Sitzung zur Beendigung derangefangenen Discussion bis jetzt im Ganzen 80 abgehalten und durch-