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Weltwirtschaft und Volkswirtschaft / von Heinrich Dietzel
Entstehung
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Verzeichnisse der Ausleihungen nur mit zusammen 5904 Nummernvertreten sind, mithin mich nicht ein Zwanzigstel der bis Michaelis 189!?überhaupt ausgeliehenen Bücher ausmachten. Daraus geht hervor/ daßjene bevorzugten Capitel relativ ungefähr siebenmal so stark benutztworden sind, als Nationalökonomie und Finanzwissenschaft, nicht aber,daß sie im Bücherbestand siebenmal so stark vertreten seien, alsdiese.

Aehnlichcs läßt sich, mit Ausnahme des schon erwähnten CapitelsKriegswesen", mehr oder minder von allen Capiteln der AbtheilungenL, L und O behaupten. Vom Bücherbestände der Stiftnugs-Viblivthekbilden diese, während sie in der Bcnutzungsziffer, wenn man vollendsdasKriegswesen" ans die andere Seite wirft, mir etwa die Hälfteausmachen, weitaus die Hauptmasse.

Was die Verwaltung anlangt, so war diese anfänglich überauseinfach vrganisirt. Die Bibliothek besaß zuerst mir einen einzigenBeamten nnd zwar für den Catalogdienst, der namentlich in der Zeitder ersten umfänglichen Ankäufe sehr gehäufte Arbeit mit sich brachte.Die Vermehrung nnd Ordnung des Bücherbestandes, auch den Verkehrmit dem Publikum, wo dieser nicht ganz mechanischer Art war, besorgteder Verfasser neben der allgemeinen Verwaltung der Stiftung. AllesUebrigc, namentlich das durch die Ausleihung entstehende Schreibwerk,war Sache des einzigen für alle Canzleigcschäfte angenommenenExpedienten.

Jetzt beschränkt sich die Thätigkeit des Verfassers auf die obereLeitung. Hierüber enthalten die §Z 31 und 32 des Revidirten Statutsfolgende Vorschriften:

Die näheren Bestiinmnngcii über die Verwaltung nnd Benutzuug derBibliothek hat das Dircetorium zu treffen.

Für die Verwaltung der Bibliothek ist, sobald als erforderlich nndthuulich, ein eigner Bibliothekar anzustellen, dessen Wahl nach § 1-1 »üb 4deö Statuts auf Vorschlag des Dircetoriumö durch dcu StiftSrath erfolgt.

Der Bibliothekar muß ansier der erforderlichen sprachlichen und fach-teckmischeu auch hinreichende staatSwisseuschaftlichc Bildung nnd Litcratnr-kcnutuiß besitzen, um sowohl die Anschaffungen richtig zn leiten, als anchdem rathsucheudeu Publikum hinsichtlich der zu cousultircnden Bücher zweck-mäßige Fingerzeige geben zu könne».

Es ist zulässig, die Function des Bibliothekars mit der Verwaltungeines Lehramtes bei der Stiftung oder mit der Geschäftsführung der letzterenzu verbinden."