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Weltwirtschaft und Volkswirtschaft / von Heinrich Dietzel
Entstehung
Seite
XXXIX
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XXXIX

8 6.

Tie Verleihung in's Haus erfolgt iu der Regel auf 14 Tage, bei gröberenWerken auf 4 Wochen. Wünscht der Entleiher nach Ablauf dieser Fristen die Büchernoch länger zu behalten, so hat er unter Vorlegung der letzteren nm Verlängerungnachzusuchen. Diese kann, N'cnn die Bücher inzwischen nicht anderweit verlangtworden sind, mittelst entsprechenden Vermerks auf dem Empfangsscheine, wiederholtfür gleiche Fristen, jedoch ohne besondere directoriclle Genehmigung nicht über dieGcslimilitdnlier von drei Monaten hinaus, bewilligt werden.

8 7.

Ausleihungen ans dem Lesezimmer (vergl. § 5, Abs. 2) sind überhaupt mirausnahmsweise und auch daun in der Regel nur auf 1-2 Tage gestattet. Ueberdie Znlässigkeit und Dauer der Ausleihung entscheidet im einzelnen Falle derBibliothekar, bez. der im Lesezimmer Aufsicht führende Beamte.

8 3.

Die entliehenen Bücher sind mit Schonung zu benutzen nnd vor Beschädigungzu bewahren. Insbesondere hat der Entleiher sich alles An- nnd Unterstrcicheus,Hineinschreibens, Beschmutzcns, Einbrechcns der Blätter, des Herausreißcns oderHeransschneivens unbedingt zu enthalten, vielmehr bei Schriften, die ihren Zu-sammenhalt verloren haben, darauf zu achteu, daß von den Bestandtheilen derselbennichts abhanden komme, und daß dies geschehen, bei der Nücklicscrnng ausdrücklichhervorzuheben.

8 9.

Für die Rücklieferung der entliehenen Bücher :c. hat der Entleiher Sorge zntragen nnd ist für die Folgen mangelhafter Fürsorge in dieser Beziehung persönlichverantwortlich. Auswärtige Entleiher haben die Schriften dauerhaft verpackt undsranlirt zurückzusenden nnd bleiben für die dnrch mangelhafte Verpackung oderAdressiruug veranlaßten Beschädigungen nnd Verlnstc haftbar.

8 10.

Erfolgt die Rückgabe der entliehenen Bücher innerhalb der gesetzten Frist nicht,so erhält der säumige Entleiher zunächst durch die Post eine nnfrnnkirtc schriftlicheMahnung. Kommt er derselben binnen drei Tagen nicht nach, so wird er dnrchdie BibliothekS-Aufwartuug mündlich zur Rückgabe aufgefordert und hat derselbenans Verlangen die Bücher sofort einzuhändigen, sowie 5V Pfennige Einfordcrungs-gebiihr zn entrichten.

8 11.

Bei der Rückgabe dcS Entliehenen erhält der Entleiher den Empfangsscheinwieder ausgehändigt.