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führte cr damit ohne Wissen und Willen dc.n schwerstenStreich gegen die Parlamente. Carlyles Ansicht ist folgende:eine parlamentarische Versammlung ist unfähig, die exekutiveGewalt auszuüben; je mehr sie also in die Stellung derselbeneinrückt, desto mehr bleiben die jener zukommenden Geschäftethatsächlich unerledigt; die Regierung wird mehr und mehrzur Scheinregierung. Carlyle erkennt zwei Ausnahmen dieserseiner Lehre an: das lange Parlament und den französischenKonvent. Sie allein waren nicht Scheinexistcnzen, sondernhaben thatsächlich die Macht ausgeübt, welche sie zu besitzenvorgaben.
Nach Carlyle ist die englische Verfassung nichts in sichvollendetes, in ihrem Prinzip unantastbares. Er hält esfür wünschenswert, daß die Exekutivgewalt wieder gestärktwerde.
Wie kommt es aber, daß diese zufällige historische Er-scheinung für das Muster und Ideal der Verfassung ange-sehen und seit der Wende des Jahrhunderts allenthalbennachgebildet wurde? Die revolutionäre Bewegung beganndie Geister zu ergreifen, nachdem das herrschende Gesell-schaftssystem unwahr und haltlos geworden war. Hierausentsprang der Haß gegen die bestehenden Gewalten, derWiderwille gegen Autoritäten überhaupt. Auf dem Bunde,welchen die Revolution mit der historischen Verfassung Eng-lands eingegangen hat, beruht der moderne Parlamentaris-mus, welcher nunmehr in der französischen Republik seinefolgerichtigste Ausbildung erfahren hat.
Eine Regierung, die der konstitutionellen Theorie undden volkswirtschaftlichen Anschauungen ihrer Zeit treu bleibenwill, wird am besten thun, wie Carlyle sich ausdrückt, „ingefälliger und verfassungsmäßiger Weise nichts zu thun".Nur eine Aufgabe läßt die Theorie beim Staate verbleiben,nämlich die Aufrechterhaltung des Friedens. Denn dieTräger dieser Theorie sind die besitzenden Klassen. Carlylenennt diesen Zustand: „Anarchie pws Straßenpolizisten".*)
*) Vevgl. l.attei' va,y ?ainp1,lets S. 8.