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Ueber Colonisation / von F. C. Philippson
Entstehung
Seite
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englischen, deutschen und amerikanischen Regierungen, der sichwie ein kleines Zerrbild der orientalischen Wirren ausnimmt.Die deutschen diplomatischen Agenten scheinen sich dabei, so-weit es sich aus den officiellen Actenstiicken ersehn läfst, jedochvermittelnd und correkt benommen zu haben, ohne die Interessen,welche sie zu vertreten hatten, ausser Acht zu lassen.

Der Handels- und Freundschafts-Vertrag mit der Samoa-Re-gierung gewährt uns alle Vortheile, welche anderen Staaten vonihr eingeräumt werden dürfen, und sichert den deutschen Colo-nisten ihren Besitz zu. Eine gewaltsame Besitzergreifung dieserLänder von andrer Seite scheint in Folge der Abmachungen sogut wie ausgeschlossen zu sein, und dafs eine Annectirung vonuns nicht beabsichtigt wird, ist von dem Vertreter der ver-bündeten Regierungen (zum Bedauern unserer Colonisations-Fanatiker) im Reichstage wiederholt ausgesprochen worden, wieauch die Vorlage des Reichskanzlers dies indirekt bestätigt. Voneiner staatlichen Colonisirung unsererseits kann also nicht wohl dieRede sein; hingegen giebt die Staatsgarantie, welche der Gesell-schaft geleistet werden soll, zu mannigfachen Bedenken Anlafs.Es ist schon an und für sich ein aufsergewöhnliches Vorkommen,dafs eine Regierung ihre Garantie bietet, um ein kaufmännischesUnternehmen zu retten. Selbst wenn die Verluste, welche aus demVerfall der alten Gesellschaft entstehen könnten, gröfser wären,als sie in der That sind, und sich auf weitere Kreise verbreitenwürden, hätte eine solche Intervention ihre sehr bedenklichenSeiten. Nach der bisher bei uns üblich gewesenen Praxis hatsich der Staat solcher Einmischungen stets enthalten. Diepreufsische Regierung hat z. B. bei den verschiedenen ver-unglückten Privateisenbahnen wenig Rücksicht auf die Verlusteder Actionäre genommen, obwohl die dabei verloren gegangenenCapitalien um vieles gröfser waren, als sie bei dieser Colonisations-gesellschaft sind. Dies neue Verfahren könnte in der Zukunft leichtals Praecedenzfall zu Gunsten anderer verfehlter Unternehmungengeltend gemacht werden.

Bei der Bildung des neuen Gesellschaftsunternehmens istweder ein Nachweis für seine bisherige noch für die Wahrschein-lichkeit seiner zukünftigen Prosperität geführt worden. Die Be-theiligung des Publikums an der Zeichnung zu demselben beruhtvielmehr wesentlich auf der Staatsgarantie und seiner Empfehlung