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von Seiten der Reichsorgane. Es ist ein wohl zu beachtendesZeichen, dafs die Betheiligung der grofsen Seestädte, in denenman die Chancen eines solchen Unternehmens am Besten zu be-urtheilen versteht, äufserst gering gewesen ist, während sichdieselbe fast ganz und gar aus dem Binnenland-Capital rekrutirthat. Wenn man berücksichtigt, dafs in jedem Winkel der Ham-burger und Bremer Börsen mehr Sachkenner für Colonial-Unter-nehmungen als im gesammten übrigen deutschen Reiche zufinden sind, so spricht die auffällige Nichtbetheiligung dieserHandelsplätze trotz der ihnen gebotenen Garantie wenig er-muthigend für die Aussichten des Unternehmens.
Die dreiprocentigen Zinsen sind dem Publikum allerdings aufzwanzig Jahre garantirt. Wie würde sich die Regierung aber zudem Unternehmen stellen, wenn schon vor dieser Zeit das ganzeCapital oder ein grofser Theil desselben verloren ginge, ein Fallder bei Handelsgesellschaften nicht unerhört ist? Die Geschichteder Colonisations -Gesellschaften ist, selbst wenn sie mit Mono-polien ausgestattet waren, keine glänzende, und keine Gesell-schaft dieser Art hat bis jetzt der Privatthätigkeit gegenüberprosperiren können. So war die erste ostindisch-dänische Com-panie bei ihrer Auflösung dem Staate soviel schuldig, als ihrganzes Actien-Capital betrug. Die holländisch-ostindische Ge-sellschaft mufste 1781 von den General-Staaten ihrer Verpflichtung,die schwebende Schuld zu bezahlen, entbunden werden. Selbstbei der englisch -ostindischen Gesellschaft darf man sich vondem hellen politischen Glanze ihrer Unternehmungen nicht überdas kaufmännische Fehlschlagen derselben verblenden lassen.Nach Hastings Verwaltung hatte sie eine Schuldenvermehrungvon £ 12 z j z Millionen, deren Zinsen mehr als die Steigerungder Compagnieeinkünfte verschlangen. Die Schulden der Ge-sellschaft betrugen
1815 £ 22,3 Millionen
1820 » 26,1 *
1:835 * 3 1 .3 » während ihre Actien
von Amtswegen auf nur * 19,6 » geschätzt wurden.
Roscher drückt sich hierüber in folgenden Worten aus: «Mankann dieses Deficit als die allmählige Zubufse der englischen Volks-wirthschaft zu dem Besitze Ostindiens betrachten, welche gegendie Bereicherung der Nabobs und die Dividenden der Compagnie