Daher denn von Anfang an der Handel in schroffem Gegensatzzu jeder auf Naturalwirtschaft beruhenden Wirtschaftsordnung steht.Eben weil in dieser jede Wirtschaft alles, was sie braucht, selbst her-stellt, finden wir bei allen Völkern als die ersten Kaufleute Fremde.Der Fremde ist aber bei allen Völkern auf niedriger Kulturstufe derFeind. 1 ) Und daher auch von Anfang an ein anderes Prinzip, dasden Handel beherrscht. Die Beziehungen der Angehörigen derselbenWirtschaftseinheit zueinander werden ja noch heute durch Autoritätund Herkommen geregelt, und einem jeden Familienmitglied werdendie der Familie verfügbaren Güter nach Maßgabe seiner vom Familien-haupt als berechtigt anerkannten Bedürfnisse zuteil. Und nicht anderswar es unter Volksgenossen, Stammesgenossen, den Angehörigen einerGrundherrschaft oder einer Gilde, als noch das Volk, der Stamm,eine Grundherrschaft oder eine Gilde die Wirtschaftseinheit bildeten. 2 )Ganz anders aber von je die Beziehungen der Angehörigen einer zudenen anderer Wirtschaftseinheiten. Für sie galt von je als oberstesPrinzip das Streben nach dem größtmöglichen Vorteil. Die Angehörigenanderer Wirtschaftseinheiten sind Fremde. Und trat man ihnen anden unter dem Schutz besonderer Gottheiten stehenden Märkten 3 )auch nicht mit Waffengewalt gegenüber, so blieb der Fremde dochauch beim friedlichen Güteraustausch immer der Feind. 4 ) Ihm gegen-über gab es keinen herkömmlichen Preis, sondern es galt als dasgrößte Verdienst, von ihm so viel zu erlangen, als nach Lage derUmstände zu erlangen war; und List und Täuschung, die dabei zurAnwendung kamen , 1 ernteten, vorausgesetzt, daß sie erfolgreich waren,
*) Vgl. Caesar, De bello gallico VI, 23. — Leist, Alt-arisches Jus Gentium.Jena 1889, S. 28, 29.
2 ) Siehe die weitere Ausführung des im Texte Gesagten im Anhang im I. Ex-kurse »Uber Begriff und Wandlungen der Wirtschaftseinheit«.
3 ) Vgl. Sir John Lubbock, Die Entstehung der Zivilisation etc., deutsch vonA. Passow. Jena 1875, S- 253. — Maine, Village Communities in the East andWest, 3. ed. London 1876, S. 192 ff. — Goldschmidt, Handelsrecht I, 3. Aufl.S. 24, 49. Weitere Literatur ebenda S. 24, Anmerk. 24. — Karl Bücher, DieEntstehung der Volkswirtschaft, 3. Aufl. S. 79.
4 ) Vgl. Deuteronomium 14, 21. Vgl. auch Leviticus 25, 44 ff.