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Schutz für alle Christen, welche unter venezianischem Namen die heiligenOrte besuchen würden, wurden ihnen darin Sicherheit ihres Handels in allenStaaten des Sultans, außerordentlich vorteilhafte Tarife und außer dem Waren-haus in Alexandrien , das sie schon besaßen, noch ein zweites daselbst zu-
von Anfang an von jenen Tendenzen gegen Konstantinopel getragen gewesen wären,warum schlossen sie dann den Vertrag mit Venedig, sie nach Ägypten überzuführen?Allen Schwierigkeiten, welche die Beantwortung dieser Fragen mit sich bringt, ent-rinnt man, wenn man sich an das hält, was Ernoul, Günther von Pairis und Andereberichten; und mit diesem Berichte steht die zielbewußte Überlegenheit, mit welcherdie Venezianer vom Anfang bis zum Schluß des vierten Kreuzzugs ihr Interesseohne Rücksicht auf Papst oder Andere verfolgt haben, in müheloser Übereinstimmung.Daß aber Villehardouin in seiner Geschichte nichts von den Abmachungen derVenezianer mit dem ägyptischen Sultan erwähnt, ist nicht wie Hanotaux (a. a. O.p. 77) es haben will, ein Beweis, daß solche Abmachungen nicht stattgefunden haben.Denn mit Recht schreibt Molinier (a. a. O. p. 40, Ziffer 2349) über seine Geschichte,daß die Meinung an die absolute Wahrhaftigkeit bei seiner Geschichtserzählung,die lange geherrscht habe, heute nicht länger aufrecht erhalten bleiben könne.»Villehardouin hat nicht alles gesagt und einen großen Teil der Geschehnisse imDunkel gelassen. Er schrieb, wie es scheint, um sein Verhalten und das der oberstenFührer zu rechtfertigen, und hat gewissermaßen die Wahrheit mehr entstellt, durchdas, was er unterschlagen, als durch das, was er gesagt hat.« Dieses Urteil be-wahrheitet sich gerade in dem vorgetragenen Fall. Nach den Kritikern, welche denBericht Ernouls als unglaubwürdig erscheinen lassen wollen, hat Ernoul lediglich dieVerdächtigungen derjenigen Kreuzfahrer wiedergegeben, welche mit der Ablenkungdes Kreuzzugs nach Konstantinopel unzufrieden, sich von dem Heere der Kreuz-fahrer getrennt haben, um sich direkt nach dem heiligen Lande, um dort zu kämpfen,zu wenden. Da Villehardouin, wie unbestritten ist, ausgezeichnet unterrichtet ge-wesen ist, wäre für ihn aller Anlaß gewesen, diesen Gerüchten entgegenzutreten,wären sie nicht wahr gewesen. Daß er dies aber mit keinem Worte tut, zeigt, daßer es, ohne zu lügen, nicht tun konnte. Es hat daher über sie einfach geschwiegen.Auch im Übrigen macht es einen wenig glaubwürdigen Eindruck, wenn er den DogenEnrico Dandolo und seine Venezianer, deren kühl rechnende Überlegenheit überdie Franken und Unbekümmertheit um den Papst, sobald er ihrem Interesse ent-gegen war, aus seiner eigenen Darstellung hervorgeht, uns im Gegensatz dazu alsMänner von überquellender Weichheit hinstellt (vgl. z. B. Villehardouin Ziffer 28,31).Was die Unbekümmertheit der Venezianer um den Papst angeht, sobald seine Be-fehle mit ihren Interessen in Widerspruch traten, so hat auch Walter Norden siehervorgehoben (a. a. O. S. 81) und mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Ver-trage belegt, den Venedig am 27. September 1198 mit Kaiser Alexios III. schloß.Danach sollte der Vertrag nicht gebrochen werden »neque ob ecclesiasticam ex-communicationem vel absolutionem alicuius pontificum aut ipsus pape Romani.«(Tafel et Thomas, Fontes rer. Austr. Bd. XII, p. 255.) (Dabei ist die Klausel wieder-holt aus dem Vertrag mit Isaak vom Jahre 1187 x.c. p. 201. Eine solche Klauselfindet sich in keinem der Verträge welche die griechischen Kaiser bis zum Unter-
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