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Der Abschluss der deutschen Münzreform / von Karl Helfferich
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der ihr übertragenen Regelung des Scheidemünzumlaufs einen er-heblichen Betriebsfonds an Silbergeld. Die mit Kasseneiu-richtung versehenen Reichsbankanstalten, auf welche sich der Silber-bestand der Bank vertheilt, haben sich aufserordentlich vermehrt; siebeziffern sich gegenwärtig auf 281. In Rücksicht darauf wird maues kaum für zu hoch gegriffen halten, wenn die Reichsbank denfür die Regelung des Scheidemünzumlaufs nothwendigen Fonds auSilbergeld auf 180 Millionen Mark veranschlägt. Bei dem gegen-wärtigen Stand der Bevölkerung sind das 3,3 Mk. pro Kopf, diezu den oben festgestellten Quoten hinzuzurechnen sind. DerGesammtbedarf an Silbergeld würde sich demnach für 1894auf 14,i Mk., für 1898 auf 14,4 Mk. pro Kopf der Bevölkerungstellen.

Es ist bemerkenswerth, dafs die Begründung der Münznovelleauf Grund einer anderen Berechnuugsmethode gleichfalls zu demErgebnils kommt, dafs gegenwärtig 14,-1 Mk. Silbergeld pro Kopfder Bevölkerung durch die Bedürfnisse des Geldverkehrs erfordertwerden.

Wenn nun der Entwurf den Vorschlag macht, den Höchst-betrag für die Ausgabe von Reichssilbermünzen auf 14 Mk. proKopf der Bevölkerung zu erhöheu, so wird Jedermann zugebenmüssen, dafs sich dieser Vorschlag innerhalb der Grenzen derstrengsten Vorsicht hält. Es map; sogar fraglich erscheinen, ob

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die Grenze für die endgültige Ordnung unseres Münzwesens nicht

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zu eng" gezogen ist, namentlich in Anbetracht der Thatsache, dafs

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die vom Verkehr absorbirten Mengen von Silbermünzen nicht nurabsolut, sondern auch im Verhältnifs zur Bevölkerung etwas ge-stiegen sind, wie die Tabelle auf der Seite 19 zeigt. Eine solcheallmähliche Steigerung ist bei wachsendem Wohlstand der unterenKlassen wohl auch in Zukuuft zu erwarten, und es ist fraglich,ob die Regierung diesen Ansprüchen innerhalb einer so engenGrenze, wie sie der Entwurf für die Ausgabe von Reichssilber-münzen zieht, gerecht werden kauu. Es wäre deshalb dringendiu Erwägung zu ziehen, ob man den Höchstbetrag für die Reichs-silberinüuzeii nicht lieber gleich auf 15 Mk. pro Kopf erhöbensoll. Man darf wohl in die Regierung das Vertrauen setzen, dafssie mit ihren Ausprägungen nur dann an diese Grenze herangehenwird, wenn es sich im Interesse des Verkehrs als nothwendig her-ausstellt, und deshalb braucht mau der Regierung den Spielraum,