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zur Folge haben und dann wird niemand zu einem geringeren Preisesein Silber hergeben; weiß er doch, daß die Münzstätten zu jenem Satze — sagen wir z. B. 90 Mk. per Pfd. — alles Silber gegen Goldkaufen müssen. Gewinn hiervon hätten nur die Besitzer von Silberminenoder Silberbarren, während der Landwirt oder sonstige Schuldner seineVerpflichtungen nur in geprägtem Silbergeld abzahlen kann, dasaber doch nicht billiger als Goldgeld ist, so lange kein Agio für Goldgezahlt wird. Den Beweis erbringt Nordamerika , wo trotz der größtenMenge geprägten Silbergeldes der Schuldner mit Silber nicht billigerzahlen kann als mit Gold, weil die Silber- und Golddollars im Wertegleichstehen. Aber das Verlangen, daß mit Silber im Verhältnisvon 15'/s: 1 gezahlt werde d. h. zum Preise von 61 ä, währendder gegenwärtige Marktpreis nur 30 ä ist, kann gar nicht ernsthaftgenommen werden. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen hat keinSchuldner ein solches Recht; die Schulden müssen in dem zur Zeitder Rückzahlung gültigen Gelde zurückgezahlt werden. So geschah dieAblösung aller Zehnten und Naturalabgaben s. Z. nicht nach denvor Jahrhunderten gültigen Getreidepreisen sondern nach dem Wertedes Getreides zur Zeit der Ablösung. Ebenso hat Österreich bei Ein-führung der Kronenwährung seinen Gulden nicht nach dem früherensondern nach dem heutigen Werte berechnet. Der Gesetzgeber kannniemals die zukünftigen Verhältnisse seinen Bestimmungen zu Grundelegen; deshalb müssen alle Vertragschließenden die außerhalb ihrereigenen Kraft liegenden Veränderungen der kommenden Jahre währendder Dauer des Vertrags mit in Kauf nehmen. Und welche Schädigungwürde den Gläubigern bei solchen Zugeständnissen erwachsen! Diegrößten Gläubiger sind die Sparkassen, die Versicherungsanstalten, diePensions-, Invaliden-, Witwen- und Waisenkassen. Durchweg sammelnsich in ihnen die Ersparnisse der weniger bemittelten Bevölkerungs-schichten, welche schon durch den Rückgang des Zinsfußes von 5 auf3V2 Prozent geschädigt worden sind, während die Hypothekenschuldnerdavon Vorteil gezogen haben. Selbstverständlich könnte auch eine solcheErmächtigung zur Zahlung der Schulden in Silber zum Preise von61 6 nicht von heute auf morgen gegeben werden. Jedermann würdeseine Darlehen kündigen, bevor das Gesetz in Kraft treten wird, umnicht Ware zu 61 ck annehmen zu müssen, welche nur 30 ä wertist. Die vollständige Zerrüttung des Hypothekenmarktes und Jm-mobilienkredits müßte die unausbleibliche Folge sein, wogegen sichnur diejenigen nicht zu schützen vermöchten, welche unkündbare Dar-lehen gewährt haben und deshalb die Rückzahlung nicht verlangenkönnen.
IV.
Exporttn-
Wollte man den Silberfreunden Glauben schenken, so müssen die dustrie undLänder mit unterwertiger Währung die glücklichsten unter der Sonne ^ Ang"^