48
reellen Werth von 250,000 Thaler haben mag. In An-betracht der Zeitverhältnisse und der eigenthümlichenUmstände fordert und erhält er dafür aber 400,000 Tha-ler. Das heisst, er erhält sie einstweilen noch nicht. Erüberlässt die Fabrik für diesen Preis dem GründerBär; mittelst eines sogenannten Schlussscheins, der inder Regel nur eine einseitige Verpflichtung enthältund die Gültigkeit des Abkommens auf einen gewissenZeitraum beschränkt. Während der nächsten vier odersechs Wochen steht die Fabrik für die genannte Summezur Verfügung Bär’s ; Flau darf sie nicht anderweitveräussern; wol aber ist Bär befugt, von dem Ver-trage, sobald es ihm beliebt, ohne jedes Reugeld zurück-zutreten. Den Schlusschein in der Tasche, verständigtsich Bär mit seinen'fcameraden und Geschäftsfreunden;die Rollen des Griindungscomite’s, der ersten Zeichner,des Aufsichtsraths und Vorstandes werden vertheilt,und es beginnt jetzt, um dem Gesetz in der Form zugenügen, eine Reihe von Komödien.
Als „Gründungscomite“ traten Wolf und Fuchsaut. Sie schliessen eine offene Handelsgesellschaft,die sie etwa „Vulkan“ nennen, und verlautbaren voreinem Notar das Statut oder den Gesellschaftsvertrag.Als Gegenstand des Unternehmens geben sie den Erwerb