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Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
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II. KAIUTEI,.

Was Bedeutung anlangt, wurden diese Gründe fürdie abnehmende Neigung, neue Fabriken zu erstellen,noch übertroffen durch das am 1. Januar 1878 in Kraftgetretene schweizerische Fabrikgesetz. Dieses enthältals Hauptpunkte folgende zwei wichtige Beschränkungenfür die Fabriken, in unserem Falle also für Anlagen vondrei und mehr Maschinen: Die Einführung des Maximal-arbeitstages von 11 Stunden und das Verbot der Arbeit vonKindern unter 14 Jahren. Gewiss hat das Gesetz seineHauptwirkung erst vom Tage seiner Einführung ab aus-geübt, aber der Gedanke ist gar nicht abzuweisen, dass esschon früher einen Einfluss auf die Entwicklung des gewerb-lichen Lebens gehabt hat. Denn es ist zu berücksichtigen,dass es schon lange vor seiner Einführung so zu sagen inder Luft lag. Wie uns Böhmert 1 erzählt, hatten schon 1872acht Kantonsregierungen, darunter die St. Gallener, übereinen dem eidgenössischen ähnlichen Entwurf beraten und1873 war ein von den kantonalen obersten BehördenSt. Gallens eingebrachtes Gesetz betreffend Maximalarbeits-tag und Schutz jugendlicher Personen in der Urabstimmungdurch das Volk gefallen. Auch hatte die Schweizer Bundes-verfassung von 1874 dem Bund das Recht verliehen, ein-heitliche Bestimmungen über die Verwendung von Kindernin Fabriken und über die Dauer der Arbeit erwachsenerPersonen in denselben aufzustellen. So mussten schon da-mals die Fabrikbesitzer damit rechnen, dass ihnen in dernächsten Zeit gesetzliche Verordnungen die Freiheit in ihremBetrieb etwas beschneiden würden, Bestimmungen, vondenen sie fürchteten, dass sie auf ihre Produktions- undKonkurrenzfähigkeit gegenüber der sächsischen Schwester-

dem Jahre 1879:Während die Stickereibesitzer früher bis 56 Centsper 100 Stich erhielten, stellt sich jetzt die Bezahlung auf etwa 35 cents.Der Lohn des Arbeiters hingegen ist nur um etwa 9% gesunken. Vor8 Jahren warf eine Maschine einen Unternehmergewinn von Pr. 2000und darüber ab, und heute ist kaum mehr als Zins und bescheideneAmortisation für Maschinen und Gebäude zu gewinnen. Vergl. Quellen-angabe No. 8 Jahrgang 1879.

1 Vergl. Quellenangabe No. 22, Bd. I. S. 92.