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Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
Entstehung
Seite
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i)HK EINZELSTICKEU ALS MASCHINENBESITZER U. S. W. öl

Uausindustriellen meist nicht für Rechnung des Maschinen-verpächters, sondern im Aufträge dritter Personen arbeiten.Da wo der Maschinenbesitzer Fabrikant oder Fergger ist,hat dieser Modus in einzelnen Gegenden ich habe es nurin Appenzell A. Rh. und Zürich angetroffen - eine logischeWeiterbildung in dem Sinne gefunden, dass die Pacht ganzverschwindet, dass von einem Arbeitgeber, in dessen aus-schliesslichem Dienst der Sticker steht, alles: Maschine,Lokal, Heizung, Beleuchtung und auch das nötige Garngeliefert wird.

Man ist anfangs im Zweifel, ob man in den beidenletzteren Fällen, namentlich aber im letzten noch einenHausindustriellen vor sich hat. Hat derselbe doch dadurch,dass er nicht mehrbei sich beschäftigt ist, stark denCharakter eines Fabrikarbeiters bekommen. Aber es sinddoch Heimarbeiter mit wenn nicht allen, so doch vielenEigentümlichkeiten derselben. Die Nähe ihrer Wohnungmanchmal wohnen sie im ersten Stock des Hauses, in demdie Maschinen stehen erlaubt ihnen, Frau und Kinderzur Arbeit heranzuziehen, kein Gesetz beschränkt sie inihrer Arbeitszeit oder der Verwendung kindlicher Hülfs-kräfte, und keine Fabrikordnung bindet sie. Sie könnenzu spät kommen, können pausieren, wann sie wollen undbis zu einem gewissen Grad auch, so lange sie wollen. DerBesitzer weiss wohl, dass ihnen ja ihr eigenes Interesse ver-bietet, von ihrer Freiheit zu ausgedehnten Gebrauch zu machen.

Bei all den bis jetzt besprochenen Verschiedenheitenin Bezug auf den Besitz der Maschine habe ich einennennenswerten Unterschied in der Höhe des Verdienstesder Leute nicht konstatieren können. Tst derselbe auchetwas grösser bei dem, der eine Maschine sein eigen nennt,so trifft diesen andrerseits doch die arbeitslose Zeit härterals die beiden anderen Klassen. Der Maschinenpächterkündigt in einer grösseren Krisis den Pachtvertrag, und garder reine Lohnsticker, der durch die Stellung seines Arbeit-gebers überhaupt am letzten unter den Hausindustriellenarbeitslos wird, kann ja eine andere Einbusse als seinenArbeitslohn gar nicht erleiden.

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