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V. KAPITEL.
in ihren zahlreichen Annoncen bemerken, „die höchstenl'reise zahlen“, sorgen dann dafür, dass der Betroffene miteinem Spottgeld die Mühe seiner Arbeit gelohnt bekommt.
Während Abzüge und Retournierungen den gutenArbeiter so gut wie nie treffen, da. ihnen eben fast immerFehler, wenn auch oft nur unbedeutende, zu Grunde liegen,die in den meisten Fällen vermieden werden könnten, istes mit Nachstickbelastungen eine andere Sache. Es könnenauch dem guten Sticker kleine Fehler unterlaufen, die dannmit der Hand nachgebessert werden müssen; so z. B. wenndas Reissen eines Fadens nicht sofort gemerkt wird. Sofernnun nicht Familienangehörige des Stickers diese Ausbes-serung besorgen, lässt sie das Geschäft durch im Tagelohnbezahlte Arbeiterinnen ausführen. Da für diese demnachkein Grund vorliegt, besonders schnell zu arbeiten, so er-reichen die Nachstickreclmungen bei nachlässigen Stickernoft eine bedeutende Höhe. Auch hier wird aber von denArbeitern fortwährend über Ungerechtigkeiten von seitengewisser Firmen geklagt. So beschweren sich die Arbeit-nehmer darüber, dass für Waren, die schon nachgesticktnach St. Gallen geliefert werden, nochmals hohe Nachstick-reclmungen vom Kaufhaus einlaufen. Manchmal scheintfreilich der Grund für diese Klagen nicht ganz stichhaltigzu sein, indem die geringe qualitative Leistungsfähigkeitder ersten Nachstickerin in der That zu einer nochmaligenAusbesserung zwingt.
Wenn wir nun versuchen wollen den Nettoverdiensteines Stickers zu ermitteln, so scheiden wir von vornhereineine geschichtliche Betrachtung der Löhne aus. Dieselbekönnte auf Grund des vorhandenen Materials nur ungenauvorgenommen werden und müsste sich darauf beschränken,den während der verschiedenen Zeitperioden für die Einheitvon 100 Stich gezahlten Stücklohn zu registrieren. Wirsehen davon ab, 1 für uns genügt es zu wissen, dass in derersten Hälfte der 70 er .Jahre im Durchschnitt der Stick-lohn fast das Doppelte des heutigen betrug.
1 Wer sich dafür interessiert, den verweise ieli auf das Diagrammbei Wartmann. Quellenangabe No. 2, S. 184.