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aber dieser wird nie so bedeutend, dass von einer Belästi-gung die Rede sein könnte.
Die Lokale dienen mit ganz verschwindenden Aus-nahmen nur während der Arbeit, und dann meist auch nurden direkt Beschäftigten — somit allerdings nicht seltender ganzen Familie — zum Aufenthalt. Ausser dem Ofenund den zur Ausübung der Fädlerei und Stickerei nötigenGeräten befindet sich meist kein Möbelstück in dem Raum,der unter diesen Umständen um so reiner gehalten wird,als die Art des Produktes Unsauberkeit nicht verträgt. Dieetwas schwierige Erwärmung des grossen Zimmers im Winterwird bei der beständigen Bewegung, in der sich Sticker undFädlerin befinden, wohl kaum als ein Übelstand empfunden.Unangenehm ist hingegen da, wo mit Torf geheizt wird,der bei Verwendung dieses Brennmaterials entstehende Ge-ruch. Die Beleuchtung am Abend geschieht durch zweiPetroleumlampen und kann als genügend bezeichnet werden.