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VIII. KAPITEL.
dann zu zeigen, inwieweit die verfolgten Zwecke erreichtwurden.
Vor allem fällt eins auf, wenn man sich die Interessen-kreise betrachtet, aus denen sich der Verband zusammen-setzte. § 4 der Centralstatuten besagt: „Mitglied des Ver-bands kann jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpächterund jeder Arbeitgeber der Stickerei-Industrie werden“, dasheisst also, um von oben anzufangen, jeder Kaufmann,Fabrikant, Fergger und Einzelsticker, nicht aber die grosseMasse der Fabriksticker, deren es bei der Gründung derVereinigung ungefähr 9500 gab. Warum waren diese nichtim Verband, der doch ausdrücklich betonte, „bessere Lohn-verhältnisse erzielen“ zu wollen ? Daran waren doch dieFabriksticker so gut wie die Einzelsticker interessiert. DieBehauptung massgebender Führer in der Gründungsbewegung,„die Interessengemeinschaft allein schon Hesse ein Mithinein-beziehen dieses Elementes in den Centralverband nicht zu“ ',ist nicht recht verständlich, denn wie wir früher gesehenhaben, fehlt dem Einzelsticker so gut wie jedes Charakte-ristikum des Unternehmers, und besteht zwischen ihm unddem Arbeitgeber auch in keiner Hinsicht mehr Interessen-gemeinschaft als zwischen Fabrikant und Fabriksticker.Auch der Glaube, „dass mit der Verbesserung der Lage derMaschinenbesitzer die der Fabriksticker Hand in Hand gehe“ 1 2 ,ist keine Erklärung für die auffallende Thatsache. Ich neigestark der Ansicht zu, dass der Ausschluss der Fabrikstickerauf stilles Betreiben der Kaufmannschaft und namentlichder Fabrikanten erfolgt ist. Diese wussten wohl, wo dieeigentliche Interessengemeinschaft lag, dass sie zwischenEinzelstickern und Fabrikstickern bestand, sie fürchtetenaber für sich und ihre Interessen, wenn diese zwei mäch-tigen Gruppen im Verband vertreten wären. Die geringeRührigkeit und Gleichgültigkeit der Fabriksticker im An-fänge der Bewegung, wie auch der Umstand, dass zwischenEinzel- und Fabrikstickern von altersher eine gewisse Anti-
1 Vergl. Quellenangabe No. 12, Jalirg. 1886, No. 27.
2 Vergl. Quellenangabe No. 12, Jalirg. 1889, No. 21.