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VIII. KAPITEL.
meine Würdigung seiner Zwecke zu versuchen. Denn seineBestrebungen, sowie die Mittel zu ihrer Verwirklichung sindim gleichen Umfang seit der Einführung der Gewerbefreiheitwohl noch nie der Gegenstand eines Versuchs gewesen. Infrüheren Zeiten hat es ihm freilich nicht an Vorbildern ge-fehlt. Analog dem zünftig geordneten Handwerk warendamals auch viele Hausindustrien — meist allerdings infolgestaatlichen Zwangs — durch Reglements geordnet. Klingtes doch so, als sei unserVerband geschildert, wenn Schmoller 1über die Organisation der Hausindustrien des vorigen Jahr-hunderts schreibt:
„Zunächst sind in den Reglements und Statuten viel-fach die zunftrechtlichen Satzungen über tägliche Arbeitszeit,Nacht- und Sonntagsarbeit, Verbot der Warenzahlung, dieVerbote der Zahlung im schlechten Geld, der ungerecht-fertigten Lohnabzüge erhalten und auf eine grosse Industrieausgedehnt worden. Dann ordneten sie vielfach eine billigeLohnregulierung durch die Organe des Staats und der or-ganisierten Hausindustrien an, sehr häutig auch eine Preis-regulieruug bezüglich der den Heimarbeitern geliefertenRohstoffe. Die Konzessionierung und strenge Kontrolle derZwischenhändler befreite den Heimarbeiter, wenn nicht vonallem, so doch vom schlimmsten Druck dieser den Wucherernoft gleichstehenden Mittelspersonen .... Wir können kaumein Statut und Reglement jener Tage lesen, aus dem nichtdie Absicht uns entgegenträte, die Geschäftsverhältnissezwischen allen Beteiligten so zu ordnen, wie es der gutenSitte und der humanen Verpflichtung der Höherstehenden,wie es einer billigen Erwägung der entgegengesetzten Inter-essen, einer massvollen Konkurrenz zwischen anständigenGeschäftsleuten entspricht.“ Wenn wir diesen Schmoller-schen Worten noch hinzufügen, dass aus diesen Verord-nungen die Grossen eben so gut wie die Kleinen, die Arbeit-geber ebenso wie die Arbeitnehmer Vorteil gezogen haben,so passt jedes Wort auf unseren Verband. Und unwillkürlich
1 Vergl.: „Geschichte der Unternehmung“ in Sohmollers Jahr-buch XV Jahrgang, S. 32.