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EINLEITUNG.
das Vorrecht der Notenausgabe verliehen ist. Nur mit denfranzösischen Kolonialbanken in diesem engeren Sinne werdensich unsere weiteren Ausführungen beschäftigen.
Wir haben da drei verschiedene Gruppen von Kolonial-banken zu unterscheiden. Die erste Gruppe umfaßt die Bankenvon Martinique, Guadeloupe, Reuniou, Guyane und Senegal , diesämtlich ihren Sitz in den Kolonien haben. Zur zweiten Gruppegehören die Banken von Neukaledonien , von Iudochina und vonWestafrika. Schließlich bildet die Bank von Algerien noch einebesondere Gruppe für sich.
Wir werden die französischen Kolouialbanken nach ihrerhistorischen Reihenfolge behandeln. Doch soll die Bank vonAlgerien , die zuerst ihre Schalter öffnete, zuletzt betrachtetwerden, was später uoch zu rechtfertigen sein wird.