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Die Wirkungen des Schutzzollsystems in Deutschland / von Georg Gothein
Entstehung
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Zolltarif bereits am 13. Dezbr. 1902 vom Reichstag beschlossenworden, es aber erst Anfang 1906 möglich gewesen war auf seinerGrundlage überhaupt zu Handelsverträgen zu kommen. Dasdeutscherseits gegebene Beispiel hat wiederum nur zu bereitwilligeNachfolge in nahezu allen andern Staaten von Belgien , denNiederlanden, Dänemark und England abgesehen gefunden.Unsere Ausfuhr, auf die wir mit unserer stark wachsenden Be-völkerung von Jahr zu Jahr mehr angewiesen sind, begegnetüberall höheren Zollschranken. Wenn unsere Industrie, deren Pro-duktionskosten durch die heimischen Agrarzölle und die Zölle aufwichtige Halbfabrikate oder Materialien ohnehin erheblich ver-teuert werden, aufser Stande ist auch noch Auslandszölle zu über-winden, so mufs sie auf diese Märkte verzichten; oder der kapital-kräftige Unternehmer ist genötigt Betriebsstätten im Ausland zuerrichten. Dort geniefst er freilich deu Vorteil des Zollschutzes,aber dieser wird ihm zum grofsen Teil oft ganz illusorischgemacht durch die Kosten, welche die Zersplitterung der Betriebs-stätten, die allmähliche Anlernung der Arbeiter und anderes mehrverursachen. Die Produktionskosten der Ware werden eben durchdiese erzwungene Auswanderung der Industrie enorm verteuert;vor allem aber entgeht dem deutschen Arbeiter dadurch Arbeits-gelegenheit. Wo es sich um Nachbargebiete handelt, da könnenallenfalls Filialwerke dicht über der Grenze errichtet und ein Teilder deutschen Arbeiter darin beschäftigt werden; aber das sinddoch immer nur Ausnahmefälle.

Genau dieselbe Wirkung hat der Ausübungszwang für Patente,wie ihn jetzt, deutschem Beispiel folgend selbst das Freihandels-land England eingeführt hat, der die deutsche Industrie nament-lich die der Farbenchemie zwingt Filialwerke auch dort zuerrichten. Und es steht zu befürchten, dafs das Beispiel Deutsch-lands schliefslich auch England in schutzzöllnerische Bahnen lenkt.Das Argument, ein Land könne nicht allein dem Freihandel